AHS GmbH reagiert auf strukturelle Defizite des Pflegemarktes
Die AHS GmbH reagiert auf strukturelle Defizite des Pflegemarktes – Insolvenzplan zur Restrukturierung angestrebt - Pflege und Versorgung uneingeschränkt sichergestellt
Am 27. Januar 2023 stellte die AHS GmbH beim Amtsgericht Syke einen Insolvenzantrag. Das Gericht in Syke hat unmittelbar auf den Insolvenzantrag den sanierungserfahrenen Rechtsanwalt und Betriebswirt Dr. Frank Kreuznacht aus der Kanzlei BBORS Kreuznacht zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dr. Kreuznacht und sein Team haben sich bereits einen ersten Überblick über das Unternehmen verschafft hat. „Die Geschäftsführung des Unternehmens sowie leitende Mitarbeiter arbeiten schon in diesem frühen Verfahrensstadium intensiv an Lösungen mit dem Ziel, den Betrieb zu erhalten. Die Mitarbeiter zeigen nach den bereits in allen Standorten durchgeführten Informationsveranstaltungen eine ausnahmslos hohe Motivation und eine große Verbundenheit sowohl mit dem Unternehmen als auch den Pflegebedürftigen“, so Dr. Kreuznacht. Für die Mitarbeiter, die die Pflege der Heimbewohner sowie der ambulant versorgten Pflegebedürftigen gewährleisten, ist sichergestellt, dass ihre Löhne und Gehälter für drei Monate über das Insolvenzgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gezahlt werden.
Die AHS GmbH hat ihren Ursprung und Sitz in Syke. Bereits seit 25 Jahren ist der AHS im Pflegemarkt aktiv und betreibt zwei stationäre Pflegeeinrichtungen, einen ambulanten Pflegedienst, zwei ambulant betreute Wohngemeinschaften und zwei Service-Wohneinheiten. Über die letzten Jahre hat sich das inhabergeführte Unternehmen unter den Herausforderungen des Marktes zu dem führenden regionalen Pflegegebetreiber entwickelt. Um unter den gegebenen Marktbedingungen weiterhin Menschen mit Pflegegebedarf umfassend unterstützen zu können, stellte die AHS GmbH einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, um alle Bereiche der stationären Pflege, ambulanten Versorgung und Service-Wohnen langfristig sicher zu stellen.
Fokus auf den Menschen
Für uns zählt ausschließlich das Wohl der Menschen, deren Versorgung und Pflege uns anvertraut wurde, hebt Torsten Gehle, Geschäftsführer der AHS GmbH hervor. Gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter leitete die Geschäftsführung die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung ein.
Hierzu gehörte die Absicherung der Löhne und Gehälter der Mitarbeiter/Innen durch das Insolvenzgeld bis einschließlich März 2023, die Aufrechterhaltung aller Belieferungen der AHS und die Koordination der erforderlichen Finanzierung. Die AHS GmbH ist sich dabei ihrer Verantwortung den Menschen gegenüber bewusst und wird die nächsten Schritte gewissenhaft begleiten. Es wurden Informationswege für Mitarbeiter:innen und Angehörige eingerichtet, um Nachfragen zielgerichtet beantworten zu können.
Marktsituation angespannt, Großbrand und Insolvenz der
Convivo-Gruppe Krisenursachen
Die AHS und die Marktbegleiter befinden sich im Spannungsbogen einer national bestehenden Pflegestrukturproblematik. Der erhebliche Fachkräftemangel und verdoppelte Krankenstände aufgrund hoher Belastungen der Corona-Pandemie führten zu niedrigen Belegungszahlen. Statt der branchenüblichen Kalkulation von etwa 95% sank die Belegung zuletzt auf 70% im Bereich der stationären Pflege.
Der notwendige Einsatz von Personal aus Zeitarbeitsdienstleister:innen verursachte zusätzlich überproportionale Kosten. Die Kostensteigerung durch die Pflegereform führte zu einem höheren Anteil Pflegebedürftiger mit staatlicher Unterstützung. Dieser Anteil ist für Betreiber:innen nicht vollständig refinanziert. Weitere Faktoren, wie steigende Energie- und Sachkosten, allgemeine Preissteigerungen und die Steigerung der indexierten Pachten brachten die seit 25 Jahren tätige AHS GmbH in eine Schieflage. Zudem wurde die AHS GmbH stark durch einen Brand in der Syker Wohnanlage und eine fast zweijährige Phase des Wiederaufbaus finanziell stark beansprucht. Nachdem die Convivo-Gruppe – in die die AHS GmbH unmittelbar eingebunden war – Insolvenzantrag stellen musste, brachen zusätzliche Finanzierungsgrundlagen weg, so dass der Insolvenzantrag erforderlich wurde, um den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Langfristige Erhaltung angestrebt
Mit der Einleitung des Insolvenzverfahrens wird die Restrukturierung und langfristige Erhaltung der AHS GmbH angestrebt. Das deutsche Insolvenzrecht biete umfangreiche Möglichkeiten, um die Erhaltung von Betrieben zu fördern und sicherzustellen, führte der vorläufige Insolvenzverwalter, Dr. Frank Kreuznacht, aus. Kreuznacht hat als Sanierungsexperte bereits eine Vielzahl von Unternehmen in Insolvenzverfahren erfolgreich wieder auf Kurs bringen können. So hat er mit seinem Team schon Pflegeeinrichtungen und Kliniken - in Niedersachsen u.a. das Klinikum Peine - mit Hilfe eines Insolvenzplanes – trotz der aktuellen Strukturprobleme im Pflege- und Gesundheitsbereich saniert. Auch bei der AHS GmbH können nach erster Einschätzung durchaus Grundlagen erarbeitet werden, um einen Insolvenzplan vorzubereiten, schätzt Dr. Kreuznacht die Situation nach erster Analyse der Situation ein. Gemeinsam mit der Geschäftsführung, den hochmotivierten Mitarbeitern:Innen werden wir in den nächsten Wochen alle Maßnahmen zu prüfen und einzuleiten, damit die AHS GmbH langfristig ein leistungsstarker Partner für das Wohl der Menschen in der Region bleibt.
B·B·O·R·S │ KREUZNACHT Rechtsanwälte
B·B·O·R·S │ KREUZNACHT Rechtsanwälte ist eine auf die Rechts- und Sanierungsberatung sowie die Insolvenzverwaltung spezialisierte überregionale Kanzlei in der an acht Standorten in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Bremen und Thüringen ca. 80 Mitarbeiter interdisziplinär eng zusammen, um Restrukturierungen erfolgreich zu gestalten. Dies sowohl in Insolvenzverfahren, in denen die Anwälte von B·B·O·R·S │ KREUZNACHT Rechtsanwälte als Insolvenzverwalter, Sachverwalter oder im Rahmen von Eigenverwaltungen tätig werden, wie auch in außergerichtlichen Sanierungen und der Vorbereitung von restrukturierenden Insolvenzverfahren.
2019 erhielt die Kanzlei die „InsO Excellence“-Zertifizierung des Gravenbrucher Kreises, die nur ca. 30 Kanzleien in Deutschland führen dürfen.
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