VID legt Eckpunktepapier zur Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie vor
Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) macht Vorschläge zur Nutzung möglicher Spielräume im deutschen Recht und warnt gleichzeitig vor Drehtüreffekten.
Die europäischen Gesetzgeber sind bis Mitte 2021 mit der Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz in das nationale Recht befasst. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands macht Vorschläge zur Nutzung möglicher Spielräume im deutschen Recht und warnt gleichzeitig vor Drehtüreffekten.
Mit der Richtlinie (EU) 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen,
über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur
Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und
Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132
(Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz), die am 26.6.2019
veröffentlicht wurde, hat der europäische Gesetzgeber Vorgaben für
weitreichende Reformen im Insolvenz- und Sanierungsrecht der EU-Mitgliedstaaten
formuliert.
„ Diese Richtlinie wird auch in Deutschland erhebliche Änderungen notwendig machen. Der VID hat sich deshalb schon in Brüssel intensiv an der Diskussion beteiligt und legt nun ein Thesenpapier vor, das gezielte Vorschläge zur Nutzung der Spielräume des deutschen Gesetzgebers macht“, so Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID.
Neben der möglichen Einführung eines Restrukturierungsverfahrens, das künftige Unternehmensinsolvenzen bereits im frühen Krisenstadium verhindern soll, geht es auch um eine substanzielle zeitliche Verkürzung der Privat- und Verbraucherinsolvenzverfahren.
„Wir sehen sinnvolle Einsatzmöglichkeiten für ein solches Restrukturierungsverfahren. Es ergänzt die Reaktionsmöglichkeiten in der Unternehmenskrise, setzt dabei aber eine frühe Reaktion und eine gute Vorbereitung voraus. Bei den Verbraucherinsolvenzen ist eine Verkürzung, die in der letzten Reform nur halbherzig umgesetzt wurde, sicher sinnvoll. Sie muss allerdings auch mit entsprechenden Beratungsangeboten unterlegt werden, damit wir keine Drehtüreffekte bekommen“, erklärt der VID-Vorsitzende.
Für den Berufsstand der Insolvenzverwalter enthält die Richtlinie ebenfalls wichtige Impulse. Sie sieht u. a. die Einführung eines sog. Restrukturierungsbeauftragten vor, der im Auftrag der Gerichte Restrukturierungsverfahren begleiten, überwachen und betreuen soll.
„Gerade bei den künftigen Restrukturierungsbeauftragten, die ähnlich wie ein Insolvenzverwalter als unabhängige und sachkundige Vertreter der Gläubigerinteressen auftreten sollen, ist die Nähe der beruflichen Anforderungsprofile zur Insolvenzverwaltung besonders ausgeprägt. Hier entsteht eine Erweiterung unseres Aufgabenspektrums hin zur Vermeidung von Insolvenzen“, so Niering abschließend.
Über den VID:
Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter.
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