Schneekoppe: Technische Verzögerung der Zinszahlung
Bei dieser Einmalzahlung handelt es sich um die treuhänderisch hinterlegte Quote für die Mittelstandsanleihe gemäß Insolvenzplan.
Aufgrund systematischer Unklarheiten zwischen der zentralen Datenbank des deutschen Börsenwesens
"Wertpapiermitteilungen" und der Clearingstelle Clearstream hat uns die mit der Zahlung der Zinszahlung beauftragte Zahlstelle darüber informiert, dass über den Zinstermin (vom 19. auf den 20. September 2016) keine Zinszahlung erfolgen kann. Stattdessen wurde in den Systemen ausschließlich die rückwirkende Einmalzahlung verarbeitet, welche nun an die Anleiheninhaber ausgezahlt wird. Bei dieser Einmalzahlung handelt es sich um die treuhänderisch hinterlegte Quote für die Mittelstandsanleihe gemäß Insolvenzplan.
Sowohl unsere Zahlstelle als auch wir als Emittentin sind in Klärung zu einer kurzfristigen Nachzahlung der Zinszahlung.
Wir betonen, dass Schneekoppe willens und uneingeschränkt in der Lage ist, die fällige Zinszahlung zu leisten und es hier nur zu einer technischen Verzögerung kommt.
Die Schneekoppe GmbH vermarktet seit fast 90 Jahren Naturkost Produkte in über 35 Ländern und zählt zu einer der bekanntesten Deutschen Traditionsmarken.
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