Schneekoppe: Insolvenzplan rechtskräftig/Aufhebung des Insolvenzverfahrens voraussichtlich bereits im Juni
Der von der Schneekoppe-Geschäftsführung erarbeitete Insolvenzplan ist rechtskräftig. Nachdem im April die Gläubiger des Unternehmens im Schutzschirmverfahren mit großer Mehrheit dem Insolvenzplan zugestimmt hatten, hat nun auch das Landgericht Stade den Plan bestätigt.
Mit der Entscheidung des Gerichts kann Schneekoppe den Insolvenzplan nun umsetzen und auf seiner Basis die Sanierung zügig weiterführen. „Ich bin sehr froh, dass wir diese letzte große Hürde erfolgreich genommen haben“, erklärt Sanierungsgeschäftsführer Rechtsanwalt Andreas Liebaug von der Kanzlei BBL Bernsau, Brockdorff & Partner. Die wesentlichen Voraussetzungen für die Aufhebung des Insolvenzverfahrens seien nun erfüllt. „Das Ziel des Verfahrensendes ist für Schneekoppe damit in greifbare Nähe gerückt.“
Die Geschäftsführung rechnet daher mit der Aufhebung noch im Juni.
Als Sachwalter hat Rechtsanwalt Dr. Malte Köster von der Kanzlei Willmer & Partner die Geschäftsführung über die gesamte Zeit des Schutzschirmverfahrens begleitet: „Die Bestätigung des Insolvenzplanes war der anstehende Schritt im Verfahrensablauf. Wie alle Beteiligten bin ich sehr zufrieden mit dem Ergebnis. Für Schneekoppe ist jetzt der Weg frei, die Restrukturierung erfolgreich abzuschließen.“
Schneekoppe-Geschäftsführer Markus Klein zeigt sich erfreut: „Das Schneekoppe-Team und ich haben die Zeit des Verfahrens konzentriert genutzt, um die Weichen für die Zukunft zu stellen. Jetzt können wir direkt mit neuen Initiativen als verlässlicher Businesspartner durchstarten.“
Die Schneekoppe GmbH hatte im August 2014 beim Amtsgericht Tostedt die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens beantragt. In den Folgemonaten konnte die Geschäftsführung so den schon zuvor eingeschlagenen Sanierungskurs fortsetzen und den Insolvenzplan ausarbeiten. Diesem stimmten die Gläubiger am 22. April 2015 im Rahmen einer Gläubigerversammlung zu.
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