Schneekoppe: Überwachung der Insolvenzplanerfüllung aufgehoben
Gerichtliche Sanierung von Schneekoppe ist damit abgeschlossen
Mit Beschluss des Amtsgerichts Tostedt vom 8. August 2016 wurde die Überwachung der Erfüllung des von der Schneekoppe GmbH im Jahr 2015 vorgelegten Insolvenzplanes gemäß § 268 Abs. 1 Nr. 1 InsO aufgehoben. Mit der Überwachung hatte das Gericht den bereits zuvor im Schutzschirm- und Eigenverwaltungsverfahren bei Schneekoppe als Sachwalter bestellten Sanierungsexperten Rechtsanwalt Dr. Malte Köster (Kanzlei WILLMERKÖSTER, Bremen) beauftragt. Die Aufhebung der Planüberwachung erfolgte planmäßig. Schneekoppe war allen im Insolvenzplan geregelten Verpflichtungen vollumfänglich nachgekommen. Der Insolvenzplan hatte unter anderem eine Quote für die Gläubiger in Höhe von 8% sowie eine Restrukturierung der von Schneekoppe begebenen Mittelstandsanleihe vorgesehen.
Das
Insolvenzverfahren bei Schneekoppe war im November 2014 eröffnet und Köster zum
Sachwalter bestellt worden. Der von Schneekoppe im weiteren Verlauf vorgelegte
Insolvenzplan wurde im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 22. April 2015 von
den Gläubigern mit großer Mehrheit angenommen und das Verfahren in der Folge am
24. Juli 2015 offiziell aufgehoben. Seitdem war Köster mit der Überwachung der
im Insolvenzplan niedergelegten Maßnahmen beauftragt. Mit der Aufhebung der
Überwachung ist die gerichtliche Sanierung von Schneekoppe nunmehr
abgeschlossen.
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