Reiche Konzernmutter ist meist unerheblich für Sozialplan einer GmbH
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied, dass sich die Höhe des Sozialplans in der Regel allein nach der Leistungsfähigkeit des insolventen Unternehmens richtet.
Der Fall: Eine AG hatte sechs Betriebe, die Anfang 2006 einzeln ausgegliedert wurden. Im Fall der insolventen GmbH war die AG nur Pächterin der Betriebsimmobilie gewesen. Ende 2006 beschloss
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