Gläubiger muss verzierte Geldscheine nicht akzeptieren
Das Amtsgericht München entschied, dass ein Gläubiger Banknoten, die der Schuldner mit einem Stempelaufdruck verziert hat, nicht akzeptieren muss.
Der Fall: Der Kläger gab der Beklagten einen Kredit von 650 Euro. Sie zahlte das Darlehen mit dreizehn 50-Euro-Scheinen zurück. Später merkte der Kläger, dass die Scheine bestempelt waren. Der
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