28.04.2011 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Gläubiger muss verzierte Geldscheine nicht akzeptieren

Gläubiger muss verzierte Geldscheine nicht akzeptieren

Das Amtsgericht München entschied, dass ein Gläubiger Banknoten, die der Schuldner mit einem Stempelaufdruck verziert hat, nicht akzeptieren muss.


Der Fall:  Der Kläger gab der Beklagten einen Kredit von 650 Euro. Sie zahlte das Darlehen mit dreizehn 50-Euro-Scheinen zurück. Später merkte der Kläger, dass die Scheine bestempelt waren. Der

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