28.04.2011 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Insolvenz: Die Zahlung einer Geldstrafe ist anfechtbar

Insolvenz: Die Zahlung einer Geldstrafe ist anfechtbar

Die Anfechtung gilt allgemein als „scharfe Waffe“ in der Insolvenz. Dass diese auch die Staatsanwaltschaft nicht verschonen darf, bestätigte der BGH in einer Leitsatzentscheidung.


Die Anfechtung ist das Recht des Insolvenzverwalters, Handlungen, insbesondere Vermögensverschiebungen, die zu Nachteilen für die Gläubiger bzw. zur bevorzugten Befriedigung einzelner Gläubiger geführ

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