Mühl Product & Service AG prüft Auswirkungen der Entscheidung des BFH
Mühl Product & Service AG prüft Auswirkungen der Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28.11.2016
Heute hat der Vorstand der MühlProduct & Service AG bei der zuständigen Finanzbehörde einen Eilantrag auf rechtssichere Abstimmung der verbindlichen Auskunft auf Steuerfreistellung des Sanierungsgewinns gestellt. Hintergrund dafürist die Entscheidung des Großen Senats des BHF vom 28.11.2016(veröffentlicht am 07.02.2017), dass die im Sanierungserlass desBundesministeriums der Finanzen (BMF) vorgesehene Steuerbegünstigung
Die Gesellschaft klärt nun mit der zuständigen Finanzbehörde, ob diese Entscheidung Auswirkungen auf die geplante Restrukturierung der Gesellschaft hat. Für den Fall, dass der durch den Vergleich mit den Gläubigern im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens entstandene Sanierungsgewinn nun doch zu versteuern wäre, könnte dies einer erfolgreich Fortführung der Mühl Product & Service AG entgegen stehen.
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