Mühl Product & Service AG: Auskunft zur Steuerfreistellung des Sanierungsgewinns
Mühl Product & Service AG erhält Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde zum Bestand der verbindlichen Auskunft auf Steuerfreistellung des Sanierungsgewinns
Heute hat der Vorstand der Mühl Product & Service AG
die Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde erhalten, dass die verbindliche
Auskunft auf Steuerfreistellung des Sanierungsgewinns (zunächst Stundung der
Steuern und späterem Erlass), der in Folge des Verzichts der Gläubiger im
Rahmen des Insolvenzplanverfahrens entstanden ist, Bestand hat.
Grundlage dafür
ist eine Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene, nach der erteilte verbindliche
Auskünfte in Sanierungsfällen auch nach Ergehen der Urteile des BFH nicht zu
widerrufen sind. Damit kann die Restrukturierung der Gesellschaft weiter geplant
und den Aktionären im Rahmen einer Hauptversammlung im kommenden Jahr
vorgestellt werden.
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