Euroboden GmbH: Amtsgericht München bestellt vorläufigen Insolvenzverwalter
Anleihegläubigerversammlungen, in denen gemeinsamer Vertreter gewählt werden kann, erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich
Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 14. August 2023 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Münchener Immobilienentwicklers Euroboden angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Oliver Schartl von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (MHBK) bestellt. Dieser wird nun das Vermögen sichern, die wirtschaftliche Ausgangslage analysieren und Sanierungsoptionen erarbeiten.
Die Anleihegläubiger der beiden ausstehenden Unternehmensanleihen 2019/2024 (ISIN: DE000A2YNXQ5) und 2020/2025 (ISIN: DE000A289EM6) werden gebeten, aktuell noch von einer Forderungsanmeldung abzusehen, da diese vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens unwirksam sind und daher nicht bearbeitet werden. Die ursprünglich für den 22. und 23. August 2023 angesetzten Anleihegläubigerversammlungen wurden, wie bereits angekündigt, abgesagt. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das zuständige Insolvenzgericht in München zu gegebener Zeit neue Termine für Anleihegläubigerversammlungen festsetzen. In diesen kann dann auch die Wahl eines gemeinsamen Vertreters für die jeweilige Anleihe beschlossen werden.
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