Euroboden GmbH - Gericht ordnet vorläufiges Insolvenzverfahren an
Projektgesellschaften der Euroboden-Gruppe halten noch ca. 25 Immobilien
Die Euroboden GmbH hat am 11. August 2023 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Insolvenzeröffnung beim Amtsgericht in München gestellt und die einberufenen Gläubigerversammlungen abgesagt. Das Unternehmen berichtet: "Grund ist die weitere Verschlechterung der kurz- bis mittelfristigen Finanz- und Liquiditätsplanung, insbesondere durch das unerwartete Scheitern bzw. die geringeren Erfolgsaussichten von Verkaufsbemühungen für verschiedene Grundstücke. Dies hat zur Folge, dass bisher erwartete Erlöse auf Ebene der Projektgesellschaften wegfallen oder deutlich später und geringer als geplant ausfallen. Konkret haben sich nach Veröffentlichung der Einladungen zu den Anleihegläubigerversammlungen ursprünglich eingeplante Mittelzuflüsse in zweistelliger Millionenhöhe als nicht bzw. im geplanten Zeithorizont als nicht mehr realisierbar herausgestellt."
Weitere Gründe seien die weiterhin negativen Marktaussichten, erheblich gestiegene Baukosten, die anhaltend hohen Zinsen, den Nachfrageeinbruch auf Käuferseite sowie die starke Zurückhaltung der Finanzierer.
Rechtsanwalt Oliver Schartl zum vorläufigen
Insolvenzverwalter bestellt
Mit Beschluss des Amtsgerichtes München vom 14.08.2023 wurde Herr Rechtsanwalt Oliver Schartl, aus der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Herr Schartl ist spezialisiert auf Betriebsfortführungen und Sanierungen. Derzeit verschafft sich die Insolvenzverwaltung einen Überblick über die Gesamtsituation der Euroboden-Gruppe. "Der Geschäftsbetrieb soll so schnell wie möglich stabilisiert werden. Im Vordergrund steht hierbei zunächst die Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Euroboden" so teilt Oliver Schartl am Mittwoch in einer Pressemitteilung mit.
One Square vertritt die Gläubigerinteressen im
Gläubigerausschuss
Bereits nach der Einberufung der Gläubigerversammlungen hatten One Square und Heuking Kühn die Gläubiger dazu aufgerufen, ihre Interessen zu bündeln. Diesem Aufruf sind weit über 200 institutionelle und private Anleihegläubiger gefolgt und haben sich bei One Square und Heuking Kühn mit einem Nominalvolumen in Höhe von rund EUR 27 Mio. bzw. 29 % des ausstehenden Anleihevolumens für die Vertretung ihrer Interessen registriert. Daraufhin hat das Amtsgericht auf Anregung des Insolvenzverwalters One Square mit Beschluss vom 17.08.2023 zum Mitglied im vorläufigen Gläubigerausschuss bestellt.
One Square begrüßt die Aufnahme in den Gläubigerausschuss und wird dort die Interessen der Gläubiger aktiv vertreten. One Square bedankt sich bei allen Anleihegläubigern, die das Vorhaben, den Prozess nicht aus der Hand zu geben, unterstützt haben.
Die Euroboden-Gruppe agierte als Projektentwickler sowie Bauträger von anspruchsvollen Wohn- und Bauprojekten mit dem Fokus auf München und das Münchner Umland sowie Berlin. Dafür gründete die Euroboden GmbH Projektgesellschaften, die die Objekte erwarb und die Projekte entwickelte. Die Projektgesellschaften finanzierten den Ankauf über Darlehen von örtlichen Banken oder Sparkassen sowie Eigenkapitalbeiträge der Euroboden GmbH. Die Euroboden GmbH bürgte in der Regel für die Darlehen der Banken und Sparkassen an die Projektgesellschaften. Keine Projektgesellschaft hat Mitarbeiter. Im Rahmen von Dienstleistungsverträgen übernahm die Euroboden GmbH die Abwicklung des operativen Geschäfts, von der Entwicklung bis zur Umsetzung der Projekte sowie Zentralfunktionen, wie Personal, Controlling Rechnungswesen, Finanzierung und Marketing.
In der Euro Boden-Gruppe befinden sich derzeit ca. 60 Projektgesellschaften (alle GmbHs), von denen ca. 25 derzeit noch Eigentümer einer Immobilie sind. Die übrigen Gesellschaften hatten ihre Immobilien bereits verkauft oder es kam zu keinem Ankauf.
Eine Quote für die Anleihegläubiger kann nur bei einem Verkauf der gesamten Gruppe bzw. aus dem Eigenkapitalwert der Projekte, die sich in den vorgenannten Projektgesellschaften befinden, entstehen. Daher unterstützt One Square den Insolvenzverwalter aktiv bei der Auslotung aller Optionen. Dies beinhaltet auch ggf. die Fortführung von Projekten. Es ist davon auszugehen, dass eine Fortführung einzelner Projekte nur unter Mitwirkung der finanzierenden Banken und/oder unter Aufnahme von weiteren Fremdmitteln möglich ist.
Die Gesellschaft hatte in ihrem Insolvenzantrag die Einsetzung eines Gläubigerausschusses angeregt und dazu auf Vorschlag der SdK - Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. einen Rechtsanwalt aus Frankfurt benannt, der im Weiteren auch vom Insolvenzgericht bestellt wurde.
One Square hält eine Bündelung der Interessen alle Anleihegläubiger - institutioneller Anleger wie Kleinanleger - für sinnvoll und hatte der SdK bereits vor Stellung des Insolvenzantrags eine Zusammenarbeit angeboten. One Square wird sich auch weiterhin um eine gebündelte und einheitliche Vertretung der Interessen der Anleihegläubiger bemühen.
Der Gläubigerausschuss hat daher der Prüfung aller Optionen durch den Insolvenzverwalter zugestimmt.
Anleihegläubigerversammlungen im eröffneten Verfahren
Die Anleihebedingungen der Euroboden Anleihen sehen keine Wahl eines gemeinsamen Vertreters vor. Im eröffneten Insolvenzverfahren ist es allerdings möglich, einen gemeinsamen Vertreter zu wählen. Daher wird das Insolvenzgericht gem. § 19 Abs. 2 SchVG nach Verfahrenseröffnung jeweils eine Anleihegläubigerversammlung einberufen, in der dann über die Wahl eines gemeinsamen Vertreters entschieden werden soll.
Termine stehen noch nicht fest. One Square wird entsprechend berichten.
Betroffene Anleihegläubiger können sich weiterhin unter euroboden@onesquareadvisors.com registrieren.
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