Ändert sich das Arbeitsverhältnis durch eine Insolvenz?
Die Stellung des Insolvenzantrages und das vorläufiges Insolvenzverfahren haben keine Auswirkung auf Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis oder Ihre bestehenden Lohnansprüche.
Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das Gericht in der Regel einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen. In dieser Zeit wird der Sachverständige - oft der vorläufige Insolvenzverwalter-
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