Gewerbeuntersagung nach Eröffnung der Insolvenz
Zu diesem existentiellen Thema liegt noch keine höchstrichterliche Entscheidung vor. Teils vertreten Gerichte daher die Auffassung, dass nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens neu angehäufte Schulden nicht zu einer Gewerbeuntersagung führen dürfen. Eine andere Sicht vertritt das Verwaltungsgericht Darmstadt.
Nach § 35 Abs. 1 GewO ( Gewerbeordnung) „ist die Ausübung eines Gewerbes zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf sein Gewerbe dartun, s
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