Adler Modemärkte AG: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung
Der Vorstand der Adler Modemärkte AG hat wegen Überschuldung der Gesellschaft beschlossen, beim Amtsgericht Aschaffenburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gemäß § 270a Insolvenzordnung (InsO) zu stellen.
Ziel der Eigenverwaltung ist es, das
Unternehmen über einen Insolvenzplan zu
sanieren. Dabei wird der Geschäftsbetrieb der
Adler Modemärkte AG unter Aufsicht eines
Sachwalters in vollem Umfang fortgeführt. Der
Vorstand bleibt weiterhin verwaltungs- und
verfügungsbefugt. Zur Unterstützung des
Vorstands hat dieser heute mit Rechtsanwalt Dr.
Christian Gerloff, Kanzlei Gerloff Liebler
Rechtsanwälte, einen ausgewiesenen Experten in
Restrukturierungs- und Insolvenzfällen zum
Generalbevollmächtigten bestellt.
Auslöser für den Insolvenzantrag
sind die erheblichen Umsatzeinbußen durch die
seit Mitte Dezember 2020 andauernden
Schließungen fast aller Verkaufsfilialen als
Folge des neuerlichen COVID-19- Lockdowns. Trotz
intensiver Bemühungen war es der Gesellschaft
nicht möglich, die entstandene
Liquiditätslücke über eine
Kapitalzufuhr durch staatliche
Unterstützungsfonds bzw. durch Investoren zu
schließen.
Die Adler Mode GmbH, die Adler Orange GmbH
& Co. KG und die Adler Orange Verwaltung GmbH,
jeweils 100%ige Tochtergesellschaften der Adler
Modemärkte AG, haben heute ebenfalls
beschlossen, beim Amtsgericht Aschaffenburg einen
Antrag auf Eröffnung von Insolvenzverfahren in
Eigenverwaltung zu stellen. Herr Dr. Christian
Gerloff wird auch die Geschäftsführungen
dieser Gesellschaften als
Generalbevollmächtigter unterstützen.
Andere inländischen und sämtliche
ausländische Tochtergesellschaften der Adler
Modemärkte AG sind nicht betroffen und
führen ihre Geschäfte im normalen
Geschäftsgang unverändert fort.
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