ADLER: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung
Lockdown zwingt ADLER zu Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung Geschäftsbetrieb soll fortgeführt und ADLER über einen Insolvenzplan saniert werden
Als Folge der erneuten behördlich angeordneten Schließung von 169 der insgesamt 171 Standorte bis mindestens Ende Januar 2021 hat der Vorstand der Adler Modemärkte AG beschlossen, beim Amtsgericht Aschaffenburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gemäß § 270a Insolvenzordnung (InsO) zu stellen.
Trotz intensiver Bemühungen war es der Gesellschaft nicht
möglich, die aufgrund der Corona-bedingten Umsatzeinbrüche entstandene
Liquiditätslücke über eine Kapitalzufuhr durch staatliche Unterstützungsfonds
beziehungsweise durch Investoren zu schließen.
Noch im 1. Halbjahr 2020 war es ADLER gelungen, den
ersten COVID-19-bedingten Lockdown dank einer damals noch soliden
Bilanzstruktur und der Sicherung umfassender Finanzierungszusagen abzufedern.
Ziel ist es, die Adler Modemärkte AG über einen Insolvenzplan finanziell zu sanieren. Bei einer Eigenverwaltung wird der Geschäftsbetrieb unter Aufsicht eines (vorläufigen) Sachwalters in vollem Umfang fortgeführt. Der Vorstand bleibt weiterhin verwaltungs- und verfügungsbefugt. Zur Unterstützung bei den nun anstehenden Maßnahmen hat der Vorstand mit Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, Gerloff Liebler Rechtsanwälte, einen im textilen Einzelhandel ausgewiesenen Experten für Restrukturierungs- und Insolvenzfälle zum Generalbevollmächtigten der Gesellschaft bestellt.
'Die erneute Corona-bedingte Schließung fast aller Standorte hat uns leider keine andere Wahl gelassen. Wir werden alles dafür tun, den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und ADLER schnellstmöglich zu sanieren und wieder in eine positive Zukunft zu führen", kommentiert Thomas Freude, Vorstandsvorsitzende der Adler Modemärkte AG.
Krisensituation trotz hoher Cash-Position und solider
Bilanz zu Beginn der Corona-Krise
Das Beispiel ADLER zeigt, dass im textilen
Einzelhandel selbst ein Unternehmen, das Ende 2019 noch eine
Rekord-Netto-Liquidität von 70,1 Mio. EUR und eine solide Bilanzqualität
ausgewiesen hatte, ohne eigenes Verschulden und innerhalb von nur knapp 12
Monaten in eine existenzielle Krise geraten kann. Nach einem Umsatzeinbruch
durch den ersten Lockdown in den Monaten März bis Mai 2020 hatte sich bei ADLER
im dritten Quartal und bis weit in den Oktober 2020 ein spürbarer
Erholungstrend eingestellt. Die erneuten Einschränkungen des öffentlichen
Lebens seit Ende Oktober führten jedoch zu deutlichen Umsatzeinbußen. Diese
Situation wurde durch die behördlich angeordnete Schließung aller Standorte in
Österreich im November und seit 16. Dezember auch in Deutschland massiv
verschärft. Auch die vom Vorstand eingeleitete Fokussierung auf größtmögliche
Kosteneffizienz und Liquiditätsgenerierung konnte den Insolvenzantrag nicht
verhindern.
Ausländische Tochtergesellschaften nicht betroffen
Auch die Adler Mode GmbH, die Adler Orange GmbH & Co. KG und die Adler Orange Verwaltung GmbH, jeweils 100%ige Tochtergesellschaften der Adler Modemärkte AG, haben heute beschlossen, beim Amtsgericht Aschaffenburg einen Antrag auf Eröffnung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zu stellen. Herr Dr. Christian Gerloff wird auch die Geschäftsführungen dieser Gesellschaften als Generalbevollmächtigter unterstützen. Andere inländische und sämtliche ausländische Tochtergesellschaften der Adler Modemärkte AG sind aktuell nicht betroffen und führen ihre Geschäfte unverändert fort.
Die Antragstellungen nach § 270a InsO erfolgten nach den seit 1.Januar 2021 geltenden, strengeren Anforderungen an die Eigenverwaltung durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz.
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