ADLER vollzieht die im Insolvenzplan vorgesehenen Kapitalmaßnahmen
Kapitalherabsetzung auf Null, Delisting und anschließende Kapitalerhöhung
Nachdem der Insolvenzplan durch die Insolvenzgläubiger der Adler Modemärkte AG beim gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin am 27. Juli 2021 einstimmig angenommen wurde und zwischenzeitlich rechtskräftig geworden ist, beabsichtigt das Unternehmen nun, die im Insolvenzplan vorgesehenen Kapitalmaßnahmen zeitnah zu vollziehen. Dies wurde bereits so in den letzten Pressemitteilungen von ADLER kommuniziert.
So wird zunächst das Grundkapital der Adler Modemärkte AG in Form eines Kapitalschnitts auf Null herabgesetzt werden. Dieser Schritt erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach § 229 ff. AktG, da sie dem Ausgleich von Wertminderungen und der Deckung sonstiger Verluste dient. Die Kapitalherabsetzung auf Null wird mit Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft wirksam werden, die voraussichtlich am 17. August2021 erfolgen wird. Die bestehenden Aktionäre scheiden in diesem Zuge aus der Gesellschaft aus. Die Kapitalherabsetzung auf Null wird ein automatisches Delisting der Aktien der Gesellschaft an allen Börsenplätzen zur Folge haben.
Unmittelbar anschließend, d.h. voraussichtlich ebenfalls am 17.August 2021, wird das Grundkapital der Gesellschaft durch die Zuführung neuen Eigenkapitals mittels Ausgabe von drei Millionen neuen Aktien zum rechnerischen Nennbetrag von je 1 EUR an die Zeitfracht Logistik Holding GmbH, Berlin, von Null auf 3 Mio. EUR erhöht werden. Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre ist ausgeschlossen. Zeitfracht wird damit künftig alleiniger Aktionär von ADLER sein.
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