1. Quartal 2020: 3,7 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im 1. Quartal 2019
Im 1. Quartal 2020 meldeten die deutschen Amtsgerichte 4 683 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 3,7 % weniger als im 1. Quartal 2019.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen beliefen sich nach Angaben der Amtsgerichte im 1. Quartal 2020 auf rund 7,3 Milliarden Euro. Im 1. Quartal 2019 hatten sie bei 4,7 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im 1. Quartal 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Vorjahresquartal.
Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 20 672 übrige Schuldner im 1. Quartal 2020 Insolvenz an (-6,5 % gegenüber dem Vorjahresquartal). Darunter waren 15 095 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern und 4 659 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Regel- beziehungsweise ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen.
Wirtschaftszweig |
Verfahren insgesamt |
Anzahl |
|
Insgesamt |
4 683 |
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei |
29 |
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden |
1 |
Verarbeitendes Gewerbe |
422 |
Energieversorgung |
20 |
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen |
11 |
Baugewerbe |
761 |
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz |
788 |
Verkehr und Lagerei |
358 |
Gastgewerbe |
514 |
Information und Kommunikation |
160 |
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen |
85 |
Grundstücks- und Wohnungswesen |
134 |
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen |
490 |
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen |
502 |
Erziehung und Unterricht |
51 |
Gesundheits- und Sozialwesen |
83 |
Kunst, Unterhaltung und Erholung |
84 |
Sonstige Dienstleistungen |
190 |
Mai 2020: Eröffnete Regelinsolvenzverfahren nehmen weiter deutlich ab
Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind viele Unternehmen in Not geraten. Dies hat aber bislang noch nicht dazu geführt, dass mehr Insolvenzverfahren eröffnet wurden. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen in der Corona-Krise seit dem 1. März 2020 ausgesetzt ist.
Die vorläufigen Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzen in Deutschland, die das Statistische Bundesamt seit dem Berichtsmonat März veröffentlicht, signalisieren wie bereits im April auch für den Mai 2020 eine deutliche Abnahme an Verfahren. Im Vergleich zum Mai 2019 sank die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren um 14,9 %.
Die durch die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu deren Eindämmung verursachte wirtschaftliche Krise spiegelt sich somit auch im Mai nicht in der Anzahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren wider.
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