17.10.2008 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Zweites Insolvenzverfahren während der Wohlverhaltensperiode auch ohne neues Vermögen

Zweites Insolvenzverfahren während der Wohlverhaltensperiode auch ohne neues Vermögen

Rechtliches Interesse (§ 14 Abs. 1 InsO) für die Durchführung eines zweiten Insolvenzverfahrens liegt auch für einen Schuldner in der Wohlverhaltensperiode vor. Der Antragsteller muss nicht darlegen, dass für ein neues Verfahren Vermögen vorhanden ist


Rechtliches Interesse (§ 14 Abs. 1 InsO) für die Durchführung eines zweiten Insolvenzverfahrens kann für einen Schuldner auch in der Wohlverhaltensperiode vorliegen. Der Antragsteller mu

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