Zweites Insolvenzverfahren während der Wohlverhaltensperiode auch ohne neues Vermögen
Rechtliches Interesse (§ 14 Abs. 1 InsO) für die Durchführung eines zweiten Insolvenzverfahrens liegt auch für einen Schuldner in der Wohlverhaltensperiode vor. Der Antragsteller muss nicht darlegen, dass für ein neues Verfahren Vermögen vorhanden ist
Rechtliches Interesse (§ 14 Abs. 1 InsO) für die Durchführung eines zweiten Insolvenzverfahrens kann für einen Schuldner auch in der Wohlverhaltensperiode vorliegen. Der Antragsteller mu
Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung
Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.