Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung durch Inkassounternehmen
Das Landgericht Wuppertal befand die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung durch Inkassounternehmen für zulässig. Die Entscheidung wird dadurch begründet, dass dies nicht als gerichtliches Verfahren anzusehen ist.
Das Gericht befugte Inkassounternehmen Vollstreckungsanträge im Rahmen der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners wegen Geldforderungen einschließlich des Verfahrens zur A
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