Wohnmobil-Herstellerin BUMO GmbH & Co. KG stellt Insolvenzantrag
Suche nach Investoren hat begonnen
Nach einem Insolvenzantrag der Geschäftsführung hat das zuständige Amtsgericht Pforzheim Herrn Rechtsanwalt Olaf Spiekermann von der Kanzlei Brinkmann & Partner aus Mannheim zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der BUMO GmbH & Co. KG bestellt. Herr Spiekermann und sein Team verschaffen sich einen Überblick über die rechtliche und wirtschaftliche Situation des Unternehmens, dessen Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortgeführt wird.
Die BUMO GmbH & Co. KG ist eine Herstellerin von Fernreisemobilen. Im Unterschied zu konventionellen Mobilen werden ausschließlich natürliche Materialien und nachwachsende Rohstoffe verwendet. Die hauseigene Fertigung und Werkstatt ermöglichen eine maßgenaue Fertigung des Rahmens für jedes Fahrgestell.
„Die Tatsache, dass die BUMO GmbH & CO. KG durch ihre Fertigungsweise und die verwendeten Materialien ein Alleinstellungsmerkmal unter den Herstellern von Wohnmobilen in Deutschland hat, macht das Unternehmen für potentielle Investoren attraktiv.“ so Spiekermann. Der vorläufige Insolvenzverwalter Olaf Spiekermann hat bereits eine gezielte Suche nach möglichen Investoren gestartet.
Weitere Informationen
Die BUMO GmbH & Co. KG ist
eine Herstellerin von Fernreisemobilen. Im Unterschied zu
konventionellen Mobilen werden ausschließlich natürliche Materialien und
nachwachsende Rohstoffe verwendet. Der sogenannte BUMO ist ein
nachhaltiger Wohnkoffer mit einem flexiblen Wandaufbau. Das gesunde
Raumklima, welches durch die natürlichen Materialien und die Bauweise
entsteht, ist sein Markenzeichen. Den BUMO gibt es in drei verschiedenen
Ausführungen: Vom kleinen Wohnmobil-Camper bis hin zur großen Wohnbox
für den Lkw-Trailer lässt sich zu jedem Fahrzeug der passende Aufbau
fertigen. Die hauseigene Fertigung und Werkstatt ermöglichen eine
maßgenaue Fertigung des Rahmens für jedes Fahrgestell.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.