18.06.2010 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Wiedereinführung des Fiskusprivilegs – auf Kosten der Gäubiger

Wiedereinführung des Fiskusprivilegs – auf Kosten der Gäubiger

Die Bundesregierung plant eine Wiedereinführung des sogenannten Fiskusvorrechtes und begründet dies damit, dass nur so die öffentliche Hand anderen Gläubigern wirtschaftlich wieder gleichgestellt werden könne, da die Regelung aus dem Jahr 1999 in erheblichem Umfang zu einer Privilegierung der Banken geführt habe.


Grundpfeiler des deutschen Insolvenzrechts ist die Gläubigergleichbehandlung (par condicio creditorum). Nicht zuletzt um diesem Grundsatz entsprechende Geltung zu verschaffen, hat der Gesetzgeber 19

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