INSOLGROUP: “Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist rechtswidrig“
Die INSOLGROUP kündigt Widerstand gegen BFH-Urteil an, das dem Fiskus im Insolvenzfall ein „Super-Vorrecht“ vor Ansprüchen aller anderen Gläubiger einräumt.
Das kürzlich bekannt gewordene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach Insolvenzmassen in Zukunft pauschal mit der Umsatzsteuer aus Leistungen aus der Zeit vor der Verfahrenseröffnung belastet werde
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