Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren: Nur für finanzwirtschaftliche Restrukturierung
Ein hoch aktuelles Thema griff das Düsseldorfer Restrukturierungsforum mit seiner siebten Veranstaltung auf.
Am 12. April 2016 verfolgten etwa 150 Gäste die lebhafte Diskussion zum „Vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren“. Die Botschaft am Ende des Abends: Alle Referenten waren sich einig, dass das Verfahren kommen wird. Allerdings wird es sich voraussichtlich um ein Instrument zur finanziellen Restrukturierung handeln, das vorwiegend für große Unternehmen mit einer komplexen Finanzierungsstruktur geeignet sein wird.
Zum Jahresende 2016 wird mit einem Legislativvorschlag der Europäischen Kommission gerechnet, dessen Fokus auf der „frühzeitigen Restrukturierung“ und einer „zweiten Chance“ für Unternehmen ohne Belastung mit dem Stigma einer Insolvenz liegt. Dabei geht es um ein präventives Restrukturierungsverfahren mit vorinsolvenzlicher Anknüpfung, d.h. ohne Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens und ohne Vermögensbeschlag. Das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren beschäftigt die Sanierungsbranche. Grund genug also, dieses spannende Thema im Rahmen des siebten Düsseldorfer Restrukturierungsforums aufzugreifen.
Den Aufschlag machte Dr. Lars Westpfahl, Rechtsanwalt und Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, mit seinem Impulsreferat. Er zeigte die Entwicklung der vergangenen Jahre und betrachtete auch die Zeit vor dem ESUG, wo die Diskussion zu einem vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren bereits weit vorgeschritten war, jedoch durch die Einführung des ESUG ein abruptes Ende gefunden hatte. Im Vergleich zum europäischen Ausland sei Deutschland übrigens eines der wenigen Länder ohne ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren. Die Initiative der EU-Kommission begrüßte der erfahrene Rechtsanwalt, er warf aber auch viele Fragen auf, die im Detail noch nicht geklärt seien. Sein eindeutiges Fazit: Das Verfahren wird kommen.
Dass das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren voraussichtlich nur große Unternehmen mit einer komplexen Finanzierungsstruktur betreffen werde, war Dr. Dirk Andres, Rechtsanwalt und Partner bei AndresPartner, überzeugt. Diese suchen über dieses Verfahren dann die finanzwirtschaftliche Restrukturierung, um eben zum Teil die eigene sehr komplizierte Finanzstruktur zu entflechten. Damit bestätigte er auch Dr. Westpfahl, der in seinem Vortrag klar definierte hatte, dass „für die rein finanzwirtschaftliche Sanierung das Insolvenzverfahren ungeeignet ist.“ Die Anzahl vorinsolvenzlicher Sanierungsverfahren im Mittelstand werde aus Sicht von Dr. Andres eher geringer sein, da hier zu einer leistungswirtschaftlichen Sanierung der „Werkzeugkasten des Insolvenzrechts benötigt“ werde. Seine wichtigste Frage an das Verfahren war die Frage nach der Kontrolle und des fairen Maßstabs für alle. Dafür biete sich aus seiner Sicht eine dem Sachwalter ähnliche Person an, die ggf. durch ein dem jetzigen Gläubigerausschuss ähnliches Gremium unterstützt wird.
Auch Prof. Dr. Moritz Brinkmann, Institut für deutsches und internationales Zivilprozessrecht sowie Konfliktmanagement, Universität Bonn, ist überzeugt, dass das vorinsolvenzliche Verfahren kommen wird „als ein Verfahren mit Gerichtsbegleitung, aber dennoch gerichtsfern “. Es sei nämlich bei der EU-Kommission ein Trend zu erkennen, dass diese gerichtsferne Lösungen bevorzuge. Aber auch er stellte klar, dass die ertragswirtschaftliche Restrukturierung mit dem vorinsolvenzlichen Verfahren nicht gelingen könne. Das größte Problem des ESUG sah er im Übrigen darin, dass die Unternehmer ermuntert werden sollten, frühzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen, sie aber gleichzeitig Gefahr liefen, ihren Einfluss auf das Unternehmen zu verlieren.
Andreas Jaufer, Portfolio Manager bei Robus Capital, zeigte sich als großer Befürworter des außergerichtlichen Verfahrens als Alternative zum Schutzschirm. Weil der Grundgedanke aber sei, dass sanierungswillige Kapitalmehrheiten und Unternehmen nicht mehr durch obstruierende Kleingläubiger als Geisel genommen werden können, sollten Unternehmen ähnlich dem englischen
Scheme of Arrangement vor Gericht nachweisen, dass sich ein entsprechender breiter Konsens zwischen dem Unternehmen, seiner Anteilseigner sowie der vom Verfahren betroffenen Gläubigermehrheiten bereits bei Antragstellung gebildet hat. Anders als beim vorläufigen Insolvenzverfahren sei gerade hier eine schnelle und konsistente richterliche Entscheidungspraxis essentiell, um bei allen Beteiligten auch das Vertrauen in den Erfolg eines solchen Verfahrens zu stärken. Entsprechend sollte der deutsche Gesetzgeber sich doch an dem bewährten Modell des Scheme of Arrangement orientieren und auch die richterliche Aufsicht für dieses Verfahren hierzulande in die Hände von spezialisierten Expertenrichtern legen.
Am Ende zogen die Referenten ein Fazit zu der Frage, welche Auswirkungen das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren in drei Jahren haben werde: Dr. Andres glaubt nicht, dass sich seine Verwalterarbeit aufgrund des vorinsolvenzlichen Verfahrens ändern werde. Herr Jaufer hofft, dass durch das vorinsolvenzliche auch das Insolvenzverfahren besser werden würde, denn aus seiner Sicht können diese beiden durchaus im Tandem funktionieren. Prof. Dr. Brinkmann geht davon aus, dass sich auch der wissenschaftliche Diskurs verändern werde. Und Dr. Westpfahl ist überzeugt davon daran, dass es unsere Sanierungslandschaft maßgeblich und nachhaltig verändern werde.
Die Veranstalter des Düsseldorfer Restrukturierungsforums sind Deloitte, hww hermann wienberg wilhelm, SK Dienstleistungs GmbH, Taylor Wessing und White & Case. Im Herbst 2016 findet die nächste Ausgabe des Düsseldorfer Restrukturierungsforums statt.
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