Vapiano-Franchisenehmer nicht von Zahlungsunfähigkeit der Vapiano SE betroffen
Deutsche Vapiano-Franchisenehmer nicht von bekannt gegebener Zahlungsunfähigkeit des Lizenzgebers Vapiano SE betroffen
Die DEVAP - Vereinigte Deutsche Vapiano Partner e.V. mit Sitz in Köln, die die Interessen der deutschen Vapiano-Franchisenehmer vertritt, bedauert die bekannt gegebene Zahlungsunfähigkeit des Franchisegebers, der Vapiano SE. Die DEVAP stellt aber entschieden klar, dass die deutschen Vapiano-Franchisenehmer mit ihren 29 Restaurants in 25 deutschen Städten ausdrücklich nicht von der Zahlungsunfähigkeit der Vapiano SE betroffen sind. Die mitgeteilte Zahlungsunfähigkeit betrifft ausschließlich die Vapiano SE mit ihren unternehmenseigenen Restaurants, nicht aber die komplette Vapiano-Restaurantkette mit ihren Franchisepartnern. Über ein Drittel aller deutschen Vapiano-Restaurants werden von Franchisenehmern betrieben.
Eigenständige Familienunternehmen
„Wir als Vapiano-Lizenznehmer sind selbständig agierende Unternehmer. Wir führen unsere Restaurants eigenständig und unabhängig von der Vapiano SE. Mit deren Zahlungsunfähigkeit haben wir nichts zu tun“, sagt Jörg Ritter, selbst Vapiano Restaurantbetreiber in Aachen und Vorstandsmitglied der DEVAP. Ob in Kiel, Dresden, Dortmund oder Ulm, die Lizenznehmer der Vapiano-Restaurants sind familiengeführte Unternehmen. „Die Vapiano-Lizenznehmer sind finanziell solide aufgestellt, aktuell alle zahlungsfähig und fürchten nun um ihren guten Ruf“, so Franchisenehmer Ritter weiter.
Ruhender Restaurantbetrieb durch Corona-Krise
Jedes Vapiano-Restaurant beschäftigt je nach Größe etwa 45 bis 60 Mitarbeiter, die in Kochstationen vor den Augen der Gäste die italienischen Speisen frisch zubereiten und sich um das Wohl der Gäste kümmern. Derzeit sind wegen der Corona-Krise und aufgrund der Ordnungsverfügungen der Länder grundsätzlich alle Restaurants in Deutschland geschlossen. Die Mitarbeiter der Franchisenehmer sind temporär in Kurzarbeit. Sobald sich die aktuelle Lage entspannt und die Restaurants wieder öffnen dürfen, werden die Vapiano-Franchisenehmer an ihren Standorten die italienischen Gerichte mit frischen Zutaten wieder anbieten. „Wir stehen bereit, unsere Mitarbeiter sind alle hoch motiviert und wollen umgehend loslegen, wenn es die Situation wieder zulässt“, so Ritter.
Franchise der Systemgastronomie
Die Belieferung der in Deutschland familiengeführten Vapiano-Restaurants findet im Übrigen nicht durch die derzeit offenbar zahlungsunfähige Vapiano SE, sondern durch eine andere unabhängige Fachfirma statt. Die Vapiano SE gewährt als Lizenzgeber ihren Lizenznehmern das Fast Casual Dining-Konzept nach italienischer Art mit einheitlicher Darstellung im Markenamen ‚Vapiano’, Logo, Marketing, Geschäftsausstattung und die Rezeptur für die Speisekarte. Die Vapiano- Lizenznehmer agieren rechtlich und finanziell völlig unabhängig und eigenständig von der Vapiano SE. Als familiengeführte Unternehmen haben sich die Vapiano-Restaurants an den jeweiligen Standorten ihren guten Ruf selbst erarbeitet.
Gerade in diesen kritischen vom Corona-Virus geprägten Zeiten ist es wichtig zusammen zu halten. „Wir wissen, dass die Vapiano SE nun eine sehr schwierige Phase durchmacht. Wir als Franchisepartner sind gemeinsam mit der Vapiano SE eine große Familie. Wir stehen daher zu unserem Franchisegeber und hoffen, dass die Vapiano SE diese Krise bestmöglich überwinden wird“, sagt Jörg Ritter, Vorstandsmitglied der DEVAP.
Über die DEVAP - Vereinigte Deutsche Vapiano Partner e. V.
Die DEVAP mit Sitz in Köln ist die Interessenvereinigung der deutschen Vapiano-Franchisepartner. Dem Vorstand der DEVAP gehören die Franchisenehmer Jörg Ritter (Aachen), Reiner Dworaczek (Oldenburg) und Heiner Gosda (Kassel) an. Die Vapiano-Franchisepartner betreiben derzeit 29 Restaurants in folgenden 25 deutschen Städten:
Aachen Ingolstadt Wiesbaden
Bielefeld Kaiserslautern Wolfsburg
Braunschweig Kassel Wuppertal
Chemnitz Kiel
Darmstadt Magdeburg
Dortmund Mainz
Duisburg Münster
Dresden Oldenburg
Göttingen Osnabrück
Hagen Rostock
Heilbronn Ulm
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