28.03.2012 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Urteil: Tariflicher Feiertagszuschlag für Oster- und Pfingstsonntag

Urteil: Tariflicher Feiertagszuschlag für Oster- und Pfingstsonntag

Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für Feiertagsarbeit vor, so müssen Arbeitnehmer darauf achten, ob in ihrem Bundesland tatsächlich ein gesetzlicher Feiertag ist.


Der Kläger ist als Anlagenfahrer/Monteur im Schichtdienst für die Beklagte in Sachsen-Anhalt tätig. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) Anwendung. Nach § 

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