28.03.2012 - Kategorie "Arbeitnehmer"

Abfindungen in der Insolvenz

Abfindungen in der Insolvenz

Der Arbeitgeber ist pleite. Jetzt hoffen die betroffenen Mitarbeiter auf den Sozialtarifvertrag der eine Abfindung vorsieht. doch Vorsicht vor zu hohen Erwartungen.


  Die Zahlung von Abfindungen ist in der Insolvenz zweifach durch Gesetze begrenzt:  Die Summe aller Abfindungen darf im Durchschnitt 2,5 Bruttomonatsgehälternicht überschreiten.  

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