Unzulässiger Lohnverzicht bei Betriebsübergang
Ein Vertrag in dem der Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang auf rückständige Vergütung verzichtet, ist unwirksam. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht am 19.03.2009 (BAG, Urt. v. 19.3.2009 – 8 AZR 722/07).
Die Klägerin ist Erzieherin in einer Kindertagesstätte. Der Beklagte erfüllte die vertraglich zugesicherten Urlaubs- und Weihnachtsgeldansprüche zunächst noch teilweise, im darauf folgenden Jahr 2004
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