26.03.2009 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Unzulässiger Lohnverzicht bei Betriebsübergang

Unzulässiger Lohnverzicht bei Betriebsübergang

Ein Vertrag in dem der Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang auf rückständige Vergütung verzichtet, ist unwirksam. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht am 19.03.2009 (BAG, Urt. v. 19.3.2009 – 8 AZR 722/07).


Die Klägerin ist Erzieherin in einer Kindertagesstätte. Der Beklagte erfüllte die vertraglich zugesicherten Urlaubs- und Weihnachtsgeldansprüche zunächst noch teilweise, im darauf folgenden Jahr 2004

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