Insolvenzgeld-Finanzierung durch den Arbeitgeber ist rechtmäßig
Die Arbeitgeber dürfen zur Finanzierung des sogenannten Insolvenzgelds herangezogen werden. Die Umlage der Kosten, die im Insolvenzfall für den Ausgleich offener Lohnansprüche entstehen, auf die Unternehmen ist mit dem Grundgesetz vereinbar, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
In einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss wies das Karlsruher Gericht die Beschwerde eines Reiseunternehmens ab, das durch die Beiträge den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt sah, weil die
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