24.07.2023 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

The Social Chain AG: Wegfall der positiven Fortbestehensprognose

The Social Chain AG wird einen Insolvenzantrag stellen

Wegfall der positiven Fortbestehensprognose; anstehende Insolvenzantragstellung mit Antrag auf Eigenverwaltung


Der Vorstand der The Social Chain AG ("Gesellschaft") (ISIN DE000A1YC996 / WKN A1YC99) ist heute nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass für die Gesellschaft keine positive Fortbestehensprognose mehr besteht. Der Vorstand hat daher beschlossen, unverzüglich Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen.

 

Nach Eintritt der Verzögerung bei der Durchführung der am 21. Juni 2023 beschlossenen Kapitalerhöhung aufgrund der nicht erfolgten Einzahlung von vertraglich unwiderruflich zugesicherten Zeichnungsbeträgen durch einen Investor hat der Vorstand - wie bereits kommuniziert - sämtliche in Betracht kommenden Optionen geprüft. Insbesondere hat der Vorstand intensiv an der Erfüllung der Backstop-Vereinbarung gearbeitet. Parallel hierzu hat der Vorstand mit Investoren über die Bereitstellung weiterer Finanzierungsmittel verhandelt.

 

Nachdem am heutigen Tag die Verhandlungen über die Bereitstellung weiterer Finanzmittel gescheitert sind und auch der säumige Backstop-Investor seinen Zahlungspflichten nicht nachgekommen ist, geht der Vorstand nunmehr davon aus, dass keine hinreichende Wahrscheinlichkeit mehr besteht, dass der kurzfristige Finanzbedarf der Gesellschaft gedeckt werden kann. Aus diesem Grund kann die positive Fortbestehensprognose für die Gesellschaft nach heute vorhandener Einschätzung des Vorstands nicht mehr aufrechterhalten werden.

 

Die am 21. Juni 2023 beschlossene Kapitalerhöhung gegen Bar- und Sacheinlage wird nicht mehr durchgeführt.

 

Herr Stefan Kiwit hat sein Amt als Mitglied des Vorstands vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

 

Der Vorstand bereitet einen Antrag auf Eigenverwaltung für die Gesellschaft beim zuständigen Insolvenzgericht vor, da er die entsprechenden Voraussetzungen als gegeben ansieht.

 

Von der Insolvenzantragsstellung der Gesellschaft nicht betroffen sind die DS Holding GmbH einschließlich ihrer Tochtergesellschaften sowie die drtv agency GmbH. Der Geschäftsbetrieb dieser Gesellschaften geht uneingeschränkt weiter.

 

Eine Entscheidung über die Fortführung der jeweiligen Geschäftsbetriebe der weiteren Beteiligungsgesellschaften erfolgt kurzfristig.


Bild: © i-picture / AdobeStock

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