Teuto-Glasveredelung stellt Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung
Sanierungsexperte Nils Averbeck unterstützt die Geschäftsführung während des Verfahrens.
Die Teuto-Glasveredelung GmbH
(Augustdorf) und die Teuto-Glas GmbH & Co.
KG (Bad Bentheim) haben beim Amtsgericht Detmold einen Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens verbunden mit einem Antrag auf
Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht hat diesem Antrag entsprochen
und eine vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Damit
kann der Geschäftsführer Michael Dobbe die Geschicke der beiden
Unternehmen weiterhin lenken. Der Geschäftsbetrieb, insbesondere die
Produktion und Lieferung läuft in vollem Umfang weiter. Die
Teuto-Glasveredelung und Teuto-Glas produzieren vornehmlich Isolierglas
für den Fenster- und Fassadenbau.
Als
vorläufige Sachwalter hat das Detmolder Amtsgericht Rechtsanwalt Stefan
Meyer von PLUTA Rechtsanwälte bestellt. Betriebswirtschaftlich
und juristisch wird das Unternehmen durch Buchalik Brömmekamp
Düsseldorf beraten, die bereits in den letzten Jahren eine Vielzahl von
Unternehmen in vergleichbarer Lage erfolgreich durch eine Planinsolvenz
in Eigenverwaltung geführt hat.
Der insolvenzerfahrene Sanierungsexperte Nils Averbeck, ebenfalls von
Buchalik Brömmekamp, wird die Unternehmensleitung der
Teuto-Glasveredelung im Verfahren vor Ort unterstützen.
„Die Eigenverwaltung ermöglicht uns, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen und das Unternehmen bei vollständiger Liefersicherheit für unsere Kunden stabil für die Zukunft auszurichten“, so der Geschäftsführer Michael Dobbe. Für die rund 150 Mitarbeiter, die in einer Betriebsversammlung über den Antrag informiert wurden, sind über das Insolvenzgeld die Löhne und Gehälter für die nächsten drei Monate sichergestellt.
Es gilt nun, so der Sanierungsexperte Averbeck: „das Unternehmen in den schwierigen Zeiten in der Glasindustrie wieder in ruhiges Fahrwasser zu führen. Es wird kein leichter Weg, aber er ist realisierbar und ich bin zuversichtlich.“ Hintergrund der wirtschaftlichen Schieflage ist die nahezu Verdoppelung des Rohglaspreises, der zu einer massiven Margenreduzierung geführt hat. Da weder die Mehrkosten an die Kunden weiteregegeben werden können, noch die bisherigen Sanierungsmaßnahmen die Verluste auffangen konnten, hat sich die Geschäftsführung zu einer Restrukturierung im Eigenverwaltungsverfahren entschlossen. Damit sollen die beiden Unternehmen wieder wettbewerbsfähig aufgestellt werden. Die Unternehmensgruppe hatte darüber hinaus vor vier Jahren erheblich investiert, um die Betriebe zukunftsorientiert auszurichten. Letztendlich führt der zunehmende Import von Fenstern und Glas aus Osteuropa zu einem Überangebot an Isolierglas bei einer derzeit gut laufenden Baukonjunktur. „Wir hoffen, dass die Gläubiger, insbesondere die Kreditgeber, Lieferanten und Kunden sowie die Politik und die gesamte Region Fingerspitzengefühl, Engagement und Willen aufbringen, um die Sanierung erfolgreich mit zu gestalten“, ergänzt Geschäftsführer Dobbe und weiter “Es gilt jetzt die vorübergehend schwierige Zeit zu überwinden, um neu ausgerichtet die Zukunft weiterhin gemeinsam zu gestalten.“
In der Eigenverwaltung wird vom Amtsgericht ein Sachwalter bestellt, der die wirtschaftliche Lage des Schuldners prüft und die Geschäftsführung überwacht. Die Aufgabe als vorläufiger Sachwalter übernimmt Rechtsanwalt Stefan Meyer: „Es handelt sich hier um zwei interessante Unternehmen, die technologisch gut aufgestellt sind, weil in den letzten Jahren sinnvoll investiert wurde. Wir müssen auf die Marktschwäche und die erheblichen Probleme aufgrund der zu hohen Preise auf der Beschaffungsseite reagieren und jetzt die richtigen Restrukturierungsmaßnahmen einleiten.“
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