12.05.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Stockheim-Gruppe setzt Sanierungsweg durch Eigenverwaltung fort

Stockheim-Gruppe muss Insolvenz anmelden

Geschäftsbetrieb läuft vollumfänglich weiter - Sämtliche Restaurationsbetriebe bleiben geöffnet


Die Stockheim-Gruppe will die im vergangenen Jahr eingeleiteten Sanierungsaktivitäten beschleunigen und hat dazu beim Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Einleitung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt.

Das Amtsgericht hat den Anträgen stattgegeben und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens sollen die Gesellschaften Stockheim GmbH & Co KG, Stockheim Systemgastronomie GmbH & Co KG, Stockheim (Hbf-Köln) GmbH, Restaurationsbetriebe Stockheim GmbH & Co KG, Stockheim Catering Hamburg GmbH und HAGATEC Koordination & Planung GmbH & Co. KG umfassend saniert und wieder wettbewerbsfähig aufgestellt werden.

Dr. Biner Bähr, Partner der Kanzlei White & Case Insolvenz GbR, wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Die sechs Stockheimunternehmen werden in dem Verfahren von der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf betriebswirtschaftlich und rechtlich beraten. Darüber hinaus ergänzen Dr. Utz Brömmekamp (Stockheim GmbH & Co. KG), Daniel Meintz (Stockheim Systemgastronomie GmbH & Co. KG und Stockheim (Hbf-Köln) GmbH) sowie Dr. Adrian Bölingen (Restaurationsbetriebe Stockheim GmbH & Co. KG und Stockheim Catering Hamburg GmbH) die jeweiligen Geschäftsleitungen als Sanierungsgeschäftsführer. Während des Eigenverwaltungsverfahrens werden sämtliche Verkaufsstellen und Restaurationsbetriebe weiterhin geöffnet bleiben. Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens wird darüber hinaus vollumfänglich fortgeführt.

Mit der Eigenverwaltung nutzt Stockheim die seit dem 1. März 2012 geltenden Möglichkeiten einer Sanierung unter Insolvenzschutz. Es handelt sich dabei nicht um eine Insolvenz im klassischen Sinn, sondern um ein Sanierungsverfahren mit dem obersten Ziel des Unternehmenserhalts und der Unternehmensfortführung. Die Geschäftsführung bleibt weiterhin im Amt und führt die Sanierungsmaßnahmen selbstständig durch.


„Wir haben bereits im letzten Jahr begonnen, die Kosten im Unternehmen zu senken und so an unseren Umsatz anzupassen. Wir müssen allerdings erkennen, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen, um die Stockheim-Gruppe wieder profitabel aufzustellen. Deshalb werden wir den eingeschlagenen Weg der Restrukturierung mit dem Eigenverwaltungsverfahren fortsetzen“, erklärt Geschäftsführer Sven Steinkuhl. Mit der Anpassung will sich das Unternehmen zudem stärker an geänderten Kundenwünschen im Gastronomiebereich ausrichten und die begonnene Fokussierung auf die Kernbereiche Event-Catering sowie Messe-, Kongress- und Systemgastronomie weiter fortsetzen. „Stockheim bewegt sich einerseits in einem starken Wettbewerb, andererseits ist unser Marktumfeld mittelfristig stabil und zeigt einen positiven Trend. Diese Chance werden wir nutzen. Dazu werden wir unser Geschäftsmodell nochmals überprüfen und wo nötig, Anpassungen vornehmen. Insbesondere die profitablen Geschäftssegmente stehen dabei im Mittelpunkt“, beschreibt Geschäftsführer Özgür Günes die nächsten Schritte.


In den nächsten Wochen wird das Unternehmen zusammen mit dem Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp einen Sanierungsplan erarbeiten, in dem die Entschuldung und nachhaltige Fortführung des Unternehmens aufgezeigt wird. Dem Plan müssen die Gläubiger zustimmen. „Die wesentlichen Gläubiger von Stockheim unterstützen den nunmehr eingeschlagenen Sanierungsweg. Das stimmt mich sehr zuversichtlich, zumal auch die Mitarbeiter die Sanierung mit viel Engagement begleiten“, so Sanierungsexperte Dr. Utz Brömmekamp, der gute Chancen für die erfolgreiche Unternehmensfortführung sieht.


Die Stockheim-Gruppe erwirtschaftete zuletzt einen Umsatz von rund 70 Mio. Euro und beschäftigt rund 750 Mitarbeiter in Düsseldorf, Hamburg, Köln und Münster/Osnabrück. Die Mitarbeiter sind in mehreren Betriebsversammlungen über den Antrag informiert worden. Die Löhne und Gehälter sind für die nächsten drei Monate über das Insolvenzgeld abgesichert.


Während des Eigenverwaltungsverfahrens wird die Geschäftsführung durch das Amtsgericht, einem noch kurzfristig zu installierenden Gläubigerausschuss sowie durch einen Sachwalter beaufsichtigt, um etwaige Benachteiligungen der Gläubiger zu verhindern. Diese Aufgabe übernimmt Dr. Biner Bähr. „Stockheim hat mit dem Eigenverwaltungsverfahren den richtigen Weg für das Unternehmen gewählt, um die Sanierung im Interesse aller Beteiligten schnell und erfolgreich umzusetzen“, so der vorläufige Sachwalter Dr. Biner Bähr, der sich nach der Antragsstellung des Unternehmens vor Ort einen ersten Überblick verschafft hatte.


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