20.07.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Solvesta AG: Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Insolvenzeröffnungsverfahren über Solvesta AG eingereicht

Bestellung von Herrn Dr. Hubert Ampferl zum vorläufigen Insolvenzverwalter


Gegen die Solvesta AG (WKN: A12UKD, ISIN DE000A12UKD1; Primärmarkt der Börse Düsseldorf) wurden zwei Fremdinsolvenzanträge gestellt von Institutionen, denen die von ihnen behaupteten Forderungen gegen die Gesellschaft nach der derzeitigen vorläufigen Einschätzung des Vorstands, der dazu rechtlichen Rat eingeholt hat, nicht zustehen. 

Einer der beiden behaupteten Gläubiger ist nach den der Gesellschaft vorliegenden Informationen umfangreich an der Solvesta AG beteiligt. Herr Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Nymphenburger Straße 5, 80335 München, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts München vom heutigen Tage als Maßnahme zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Solvesta AG bestellt. Das Gericht hat unter anderem angeordnet, dass Verfügungen über das Vermögen der Solvesta AG nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.



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