20.07.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"
Solvesta AG: Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Bestellung von Herrn Dr. Hubert Ampferl zum vorläufigen Insolvenzverwalter
Gegen die Solvesta AG (WKN: A12UKD, ISIN DE000A12UKD1; Primärmarkt der Börse Düsseldorf) wurden zwei Fremdinsolvenzanträge gestellt von Institutionen, denen die von ihnen behaupteten Forderungen gegen die Gesellschaft nach der derzeitigen vorläufigen Einschätzung des Vorstands, der dazu rechtlichen Rat eingeholt hat, nicht zustehen.
Einer der beiden behaupteten Gläubiger ist nach
den der Gesellschaft vorliegenden Informationen umfangreich an der Solvesta AG
beteiligt. Herr Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Nymphenburger Straße 5, 80335
München, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts München vom heutigen Tage als
Maßnahme zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen
zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Solvesta AG bestellt.
Das Gericht hat unter anderem angeordnet, dass Verfügungen über das Vermögen
der Solvesta AG nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
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