SCHUFA löscht Restschuldbefreiung ab sofort nach sechs Monaten
Klarheit und Sicherheit im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher ist das Ziel
Ole Schröder, Vorstandsmitglied der SCHUFA und verantwortlich für Recht: „Mit unserer Entscheidung schaffen wir Klarheit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir ermöglichen so den Restschuldbefreiten einen schnellen wirtschaftlichen Neustart.“
Die kürzere Speicherdauer für die Restschuldbefreiung ändert nichts am Geschäftsmodell der SCHUFA. Auch hat die Anzahl der Personen (rund 250.000), die hiervon berührt sind, keine grundlegenden Auswirkungen auf das SCHUFA-Scoreverfahren und seine Aussagekraft.
Der Generalanwalt des EuGH hat sich am 16. März 2023 für eine verkürzte Speicherung der Restschuldbefreiung ausgesprochen. Ob das Gericht der Empfehlung folgt, wird sich erst in seinem Urteil zeigen. Mit einer Entscheidung des EuGH rechnen wir im Sommer 2023. Selbst wenn der EuGH den Ausführungen des Generalanwalts des EuGH folgt, muss zunächst das VG Wiesbaden den zugrunde liegenden Einzelfall entscheiden und danach wäre auch noch der abschließende Instanzenzug - im Zweifel bis zum Bundesverwaltungsgericht - abzuwarten. Das wollen wir verhindern, weil es noch Jahre dauern könnte, um hier eine eindeutige Klärung herbeizuführen.
Konkret heißt das: Wir werden alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die zum Stichtag 28.3.2023 länger als sechs Monate gespeichert sind sowie alle hiermit verbundenen Schulden nach sechs Monaten rückwirkend zu diesem Datum löschen. Diese Löschung erfolgt automatisch, die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich nicht hierum kümmern. Die technische Umsetzung des Verfahrens wird ca. vier Wochen in Anspruch nehmen.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.