Sauberland GmbH stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Geschäftsbetrieb wird im vorläufigen Insolvenzverfahren fortgeführt - Löhne und Gehälter der rund 160 Beschäftigten sind bis einschließlich September 2023 abgesichert
Die Sauberland GmbH hat aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie und damit verbundener Liquiditätsengpässe einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht in Nordenham gestellt.
Das Gericht hat daraufhin den Sanierungsexperten Dr. Malte Köster, Partner der Kanzlei WILLMERKÖSTER, zum vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. WILLMERKÖSTER zählt zu den leistungsstärksten Insolvenzkanzleien in Deutschland. Die Sauberland GmbH ist im Wesentlichen in der Textilpflege, dem Wäscheservice und der Gebäudereinigung an 13 verschiedenen Standorten in Norddeutschland tätig.
Der vorläufige Insolvenzverwalter und sein Team haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einer ersten Bestandsaufnahme bereits über den aktuellen Stand der Dinge sowie über die nächsten Schritte im Insolvenzverfahren informiert. So kann der laufende Geschäftsbetrieb bis auf weiteres aufrechterhalten werden. Die Löhne und Gehälter der rund 160 Beschäftigten sind bis einschließlich September 2023 gesichert. Zudem werden Gespräche mit Lieferanten zu aktuellen Aufträgen geführt, die ersten Rückmeldungen dazu sind positiv.
In den kommenden Wochen wird der Fokus darauf liegen, gemeinsam mit allen Beteiligten Möglichkeiten zu prüfen, ob und wie Zukunftsperspektiven für das Unternehmen gestaltet werden können. In diesem Zusammenhang hat die Suche nach geeigneten Investoren begonnen.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.