Sanierungsverfahren der SPT PRODUCTION erfolgreich beendet
Amtsgericht hebt Schutzschirmverfahren auf
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat das
Schutzschirmverfahren der SPT PRODUCTION GmbH aufgehoben. Das Unternehmen gilt
damit als erfolgreich saniert und entschuldet. Nachdem die Gläubiger den
Insolvenzplan Ende April einstimmig angenommen hatten, konnte der Weg für die
Beendigung des Sanierungsverfahrens eingeleitet werden. Die beiden
SPT-Geschäftsführer Erik und Heinz-Peter Backes hatten zuvor gemeinsam mit der
Düsseldorfer Kanzlei und Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp ein Sanierungskonzept
entwickelt und dieses bereits in Teilen umgesetzt. Das Konzept regelt die
Entschuldung und skizziert die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zum
Fortbestehen des Unternehmens. Bereits im Verfahren hat SPT seine
Vertriebstätigkeit ausgeweitet und aussichtsreiche Gespräche mit namenhaften
Geschäftspartnern geführt.
Das Unternehmen entwickelt und
produziert seit 2005 komplexe Formteile und Dichtungen für die Automobil- und
Bauindustrie. Mit seinen 23 Mitarbeitern erzielt das Unternehmen einen Jahresumsatz
in Höhe von über EUR 3 Mio. Eine klageweise geltend gemachte strittige
Forderung in beträchtlicher Höhe (Insolvenzanfechtung) führte SPT PRODUCTION in
die wirtschaftliche Schieflage. Die sinkenden Absatzmengen aufgrund veränderter
Absatzstrukturen und auslaufender Projekte in der Automobilbranche stellten das
Unternehmen zusätzlich vor große Herausforderungen. In der Folge entschloss
sich die Unternehmensleitung zu einer Sanierung des Unternehmens im Rahmen
eines Schutzschirmverfahrens.
Bei dem Schutzschirmverfahren, das dem
amerikanischen Chapter-11-Verfahren ähnelt und im Rahmen dessen sich
beispielsweise General Motors sanierte, trägt die bisherige Geschäftsführung
weiterhin die Verantwortung für alle Entscheidungen. Sie führt die Sanierung selbst
durch. Voraussetzung ist, dass keine Zahlungsunfähigkeit, sondern lediglich
eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Zudem hat ein externer Gutachter
die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens zu bestätigen. In juristischer und
betriebswirtschaftlicher Hinsicht wurde SPT PRODUCTION von der
Wirtschaftskanzlei und Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf
begleitet. Ferner wurde der Verfahrensablauf von dem gerichtlich bestellten
Insolvenzexperten Dr. Binar Bähr aus der internationalen Sozietät White &
Case beaufsichtigt. Dr. Bähr überwachte als Sachwalter die Einhaltung der
insolvenzrechtlichen Regelungen und trug mit konstruktiven Ideen zum
Sanierungserfolg bei.
„SPT PRODUCTION konnte die schwierige Phase durch die hohe Loyalität und Einsatzbereitschaft unserer Mitarbeiter sowie das uneingeschränkte Vertrauen der Kunden und Lieferanten meistern. Durch das Schutzschirmverfahren konnten wir uns wieder wettbewerbsfähig am Markt aufstellen. Ich bedanke mich deshalb bei allen Beteiligten“, erklärt Geschäftsführer Erik Backes und Heinz-Peter Backes ergänzt: „Unsere Signale stehen auf grün. Nun gilt es die begonnenen Maßnahmen konsequent weiter zu führen. Wir haben eine zweite Chance bekommen, die werden wir nutzen.“ In der Zukunft wird sich das Unternehmen unabhängiger von der Automobilindustrie aufstellen. Der Grundstein hierfür wurde bereits im Rahmen des Sanierungsverfahrens gelegt.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.