RENA GmbH i.I.: Erste Abschlagsverteilung
RENA GmbH i.I.: Erste Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen; Abschlagszahlung auf die Anleihen (ISIN DE000A1E8W96 und ISIN DE000A1TNHG1); kurzzeitige Handelsaussetzung
Im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der RENA GmbH i.I. soll Ende Januar 2016 eine erste Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen vorgenommen werden. Der für die Abschlagsverteilung zur Verfügung stehende Betrag wird sich auf EUR 11.000.000,- belaufen.
Nach Ablauf der Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO steht nun die im Rahmen der ersten Abschlagsverteilung auf die zu
berücksichtigenden Forderungen entfallende Quote endgültig fest. Diese erste Quote beträgt 4,64 % und entspricht damit der in der
Pressemitteilung vom 22.Dezember 2015 avisierten Quote.
Damit stehen auch die Auszahlungsbeträge fest, die bei der ersten Abschlagsverteilung auf die beiden von der RENA GmbH i.I.
vorinsolvenzlich emittierten Anleihen (ISIN DE000A1E8W96 und ISIN DE000A1TNHG1) entfallen:
- Die Zahlungen betragen für die erste Anleihe (ISIN DE000A1E8W96) EUR 47,90 je Teilschuldverschreibung. Hiervon entfallen je Teilschuldverschreibung EUR 46,41 auf die Hauptforderung und EUR 1,49 auf die Zinsen.
- Die Zahlungen betragen für die zweite Anleihe (ISIN DE000A1TNHG1) EUR 49,80 je Teilschuldverschreibung. Hiervon entfallen je Teilschuldverschreibung EUR 46,40 auf die Hauptforderung und EUR 3,40 auf die Zinsen.
Die Auszahlung durch die Zahlstelle an die Anleihegläubiger über das System der Clearstream Banking AG ist für den 29. Januar 2016
vorgesehen.
Dies hat für den Nominalbetrag der Teilschuldverschreibungen unter Beibehaltung der bisherigen wertpapierrechtlichen Kennungen folgende Auswirkungen:
Anleihe 1 (ISIN DE000A1E8W96)
Bisheriger Nennbetrag pro Stück: EUR 1.000,00
Höhe der Teiltilgung pro Stück: EUR 46,41
Zukünftiger Nennbetrag pro Stück nach Teiltilgung: EUR 953,59
Anleihe 2 (ISIN DE000A1TNHG1)
Bisheriger Nennbetrag pro Stück: EUR 1.000,00
Höhe der Teiltilgung pro Stück: EUR 46,40
Zukünftiger Nennbetrag pro Stück nach Teiltilgung: EUR 953,60
Die Abweichung bezüglich des Auszahlungsbetrags auf die Hauptforderung je Teilschuldverschreibung zwischen den beiden Anleihen resultiert aus dem Umstand, dass von dem insgesamt auf die jeweilige Anleihe auszuschüttenden Betrag vorab die vereinbarte anteilige Provision der Zahlstelle in Höhe von jeweils EUR 1.250,00 in Abzug gebracht wird. Da sich die Provision bei der ersten Anleihe
auf insgesamt mehr Teilschuldverschreibungen verteilt (43.461 zu 34.153 Teilschuldverschreibungen), ergibt sich eine um EUR 0,01
höhere Teiltilgung der Hauptforderung je Teilschuldverschreibung der ersten Anleihe.
Die Abweichung bezüglich der Ausschüttungsbeträge auf die Zinsforderungen beider Anleihen ist begründet in der höheren
Zinsforderung der Anleihegläubiger der zweiten Anleihe gegenüber jener der Anleihegläubiger der ersten Anleihe. Die höheren
Zinsforderungen resultieren wiederum aus dem höheren Zinssatz der zweiten Anleihe und der unterschiedlichen Zinstermine im Verhältnis zum Tag der Insolvenzeröffnung.
Im Rahmen der Abschlagsverteilung wird der börsenmäßige Handel der beiden Anleihen voraussichtlich für den Zeitraum vom 25. Januar 2016 bis 28. Januar 2016 ausgesetzt werden.
Zum derzeitigen Zeitpunkt kann noch keine endgültige Abschätzung der zu erwartenden Insolvenzquote abgegeben werden. Die Schlussverteilung kann nach derzeitigem V erfahrensstand voraussichtlich frühestens bis Ende 2017 erfolgen, ist allerdings u.a. abhängig vom Abschluss bestimmter noch zu führender Rechtsstreitigkeiten.
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