Rechtsanwalt Rapp zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Süngü GmbH bestellt
Geschäftsbetrieb soll fortgeführt werden
Mit Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg – Insolvenzgericht
- vom 25.01.2017, wurde das Insolvenzeröffnungsverfahren
über das Vermögen der SÜNGÜ GmbH, Heidelberg, angeordnet und Rechtsanwalt
Gordon Rapp zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Derzeit werden die
allgemeine wirtschaftliche Situation des Unternehmens sowie seine
Fortführungsmöglichkeiten geprüft. Es konnten erste Anhaltspunkte für die
Sanierungsfähigkeit der Gesellschaft festgestellt werden. Um diese Chance zu
bewahren und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten, wurde unmittelbar nach
Bestellung die Insolvenzgeldvorfinanzierung in die Wege geleitet. Hierüber
sollen die Löhne und Gehälter der nächsten Monate gesichert werden, so dass das
Unternehmen zunächst fortgeführt soll. Hierzu hat der vorläufige
Insolvenzverwalter auch bereits Kontakt zu den Kunden aufgenommen. Die
Mitarbeiter werden unmittelbar über die Situation und den weiteren Verlauf
informiert.
Die SÜNGÜ GmbH ist ein international tätiges Transportunternehmen aus Heidelberg, welches im letzten Jahr einen Umsatz von ca. 1,9 Mio. € erwirtschaften konnte und derzeit 37 Mitarbeiter beschäftigt.
Rechtsanwalt Gordon Rapp ist Seniorpartner der Kanzlei RAPP WOLFF RECHTSANWÄLTE. Er ist seit 1986 als Rechtsanwalt zugelassen und ausschließlich in dem Bereich Insolvenzverwaltung und Restrukturierungsberatung tätig. In dieser Zeit hat er über 300 Betriebe in der Insolvenz fortgeführt.
RAPP WOLFF RECHTSANWÄLTE versteht sich als unternehmerische und hochspezialisierte Sozietät für sensibles Krisenmanagement, Restrukturierung, Sanierung und Insolvenzverwaltung. Aber auch in der wirtschaftlichen Beratung und bei der Lösung von Konflikten vertrauen zahlreiche Auftraggeber auf die Fachkompetenz von RAPP WOLFF RECHTSANWÄLTE.
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