MITEC nimmt wichtige erste Hürden im Insolvenzverfahren
Kunden und Lieferanten loyal: Geschäftsbetrieb kann aktuell uneingeschränkt fortgeführt werden
Nur wenige Tage nach dem Insolvenzantrag der MITEC Automotive AG hat das Unternehmen zentrale erste Hürden im vorläufigen Verfahren erfolgreich genommen. „Die wichtigste Nachricht ist sicherlich, dass der Geschäftsbetrieb aktuell uneingeschränkt fortgeführt werden kann“, sagt Pavel Gilman, Vorstand (CBDO) der MITEC Automotive AG. In Telefonaten mit den wichtigsten Kunden und Lieferanten konnten das Management, die Sanierungsexperten von SGP Schneider Geiwitz und der Sachwalter Axel Bierbach (Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen) erfolgreich um Vertrauen in dem Sanierungsprozess werben. „Wir können alle Aufträge planmäßig erfüllen“, führt Gilman aus.
Die Auszahlung der Löhne und Gehälter ist bereits veranlasst. Dazu hat die Geschäftsleitung gemeinsam mit den Sanierungsexperten und dem Sachwalter eine Vorfinanzierung des Insolvenzgelds realisiert. „Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht auf ihr Geld warten müssen, haben wir alles daran gesetzt, dass das Insolvenzgeld in kürzester Zeit ausgezahlt werden kann. In nur zwei Tagen konnten wir die Auszahlung sicherstellen.“, erläutert Arndt Geiwitz, der als Sanierungsexperte die MITEC Geschäftsleitung im Rahmen der Eigenverwaltung berät und unterstützt.
Insgesamt wird MITEC in den kommenden Wochen großen Wert auf die interne Kommunikation legen. Arnie Jensen, Vorstandsvorsitzender (CEO) der MITEC Automotive AG zeigt Verständnis, dass in dieser besonderen Situation Unsicherheit oder Emotionen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entstehen. „Deshalb informieren wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig und absolut offen über den Verlauf des Verfahrens. Wir werden dabei sehr klar erklären, was wir mit welchem Ziel tun werden.“ Auch die Öffentlichkeit wird MITEC weiterhin aktiv informieren.
„Vertrauen ist eine der wichtigsten Währungen in Insolvenzverfahren; deshalb werden wir sämtliche Verfahrensschritte für alle Beteiligten transparent darstellen“, sagt Sachwalter Axel Bierbach. Als unabhängiger, vom Insolvenzgericht bestellter Sachwalter sei es seine Aufgabe, sich ausschließlich für die Interessen der Gläubiger und den Ausgleich von deren Interessen einzusetzen. Dem Gläubigerausschuss werden, wie rechtlich gefordert, alle wichtigen Gläubigergruppen angehören.
Parallel zu diesen Tätigkeiten sind auch bereits erste Vorbereitungen für den Investorenprozess angelaufen. Dazu bereitet das Unternehmen gemeinsam mit den Sanierungsexperten von SGP Schneider Geiwitz eine detaillierte Unternehmensdarstellung (Due Diligence) vor. Dabei handelt es sich um eine ausführliche Analyse und Bewertung des Unternehmens. Ziel ist es, interessierten Investoren ein objektives Bild über Unternehmenskennzahlen, Markenrechte, Patente sowie weitere Chancen und Risiken zu ermöglichen. Zeitgleich werden bereits mögliche Interessenten eruiert und auch aktiv vom Management und von den Sanierungsberatern angesprochen.
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