29.01.2024 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

Kontenrahmen für Insolvenzverfahren erweitert

Kontenrahmen für Insolvenzverfahren erweitert

Übergreifender Fachausschuss für Standardkontenrahmen beschließt Änderungen zum 1. Februar 2024


Der Fachausschuss SKR-InsO hat Änderungen des Kontenrahmens SKR-InsO beschlossen, die zu verbesserten Abläufen führen sollen. Die neu aufgestellten Konten gelten für die kalte oder stille Zwangsverwaltung, die Kapitalertragssteuer wurde durch die Zinsabschlagssteuer ersetzt. Auskehrungen und Abfindungen für Drittrechte in Verbindung mit Kraftfahrzeugen wurden neu in den Kontenrahmen aufgenommen.

 

Der neue Kontenrahmen SKR-INSO 1-2024 findet im Rahmen der Selbstverpflichtung für Verfahren ab dem 1. Februar 2024 Anwendung.

 

Im Laufe des Monats Januar wird der erweiterte Kontenrahmen mit den Programm-Updates von DATEV und STP harmonisiert, um die Einführung für die Anwender zu erleichtern. STP wird für die Anwender des Programms p4 die Updates in Kürze zur Verfügung stellen. Der jeweils aktuelle Kontenrahmen steht auch im digitalen Forum des Fachausschusses unter www.skrinso.de für alle Anwender zum Download bereit.

 

Tobias Hoefer, Vorsitzender des Fachausschusses SKR-InsO, betont, wie stark die Optimierungen durch die Praxis geleitet werden: „Auf unseren regelmäßigen Tagungen erarbeiten wir als marktabbildende Fachvereinigungen permanent Verbesserungen, um die Arbeit zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Grundlage für unsere fachlichen Diskussionen bilden die praktischen Erfahrungen der Teilnehmer, ihrer Mitarbeiter und Kollegen. Wir spiegeln den Markt, diskutieren engagiert und entscheiden stets einstimmig. Auf diese Art ist es uns gelungen, dass der Standardkontenrahmen deutschlandweit wirkt.“

 

Der Fachausschuss SKR-InsO wird sich auch in Zukunft weiter mit Verbesserungen und Veränderungen des Kontenrahmens beschäftigen. So wurde bereits das Thema „Standardisierte Schlussrechnungsübersicht“ aufgenommen, um auch hier durch Entwicklung entsprechender Regeln deutschlandweit zur Verbesserung der Abläufe für alle Verfahrensbeteiligten beizutragen. Das Vorhaben soll mit umfangreichem Input aus der Praxis diskutiert werden, so dass die Standardisierte Schlussrechnungsübersicht idealerweise im Laufe dieses Jahres verabschiedet wird.




" https:="" app.insolvenz-portal.de="" content="" images="" pixel.gif"="" title="" rel="media47464053975719844" width="150" height="100">Über den Fachausschuss SKR-InsO

Der Fachausschuss SKR-InsO wurde 2011 gegründet, um bundesweit einheitliche Standards für die Rechnungslegung bei Insolvenzverfahren festzulegen. Gründungsmitglieder des Fachausschusses waren der Gravenbrucher Kreis e.V., das Rheinland-Pfälzische Zentrum für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis (ZEFIS) sowie der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID). Um die Neufassung des übergreifenden Kontenrahmens auf eine noch breitere fachliche Basis zu stellen, sind zwei weitere Mitglieder hinzugekommen: der Bundesarbeitskreis der Insolvenzgerichte e.V. (BAKinso) sowie die Neue Insolvenzverwaltervereinigung Deutschlands e.V. (NIVD).






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