Insolvenz der Bäckerei Gehri wird in einem Regelverfahren fortgeführt
Das Amtsgericht Freiburg hat heute ein reguläres Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gehri Hochschwarzwälder Bauernbrotbäckerei GmbH & Co. KG angeordnet und Florian Schiller von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum Insolvenzverwalter bestellt.
Das bislang in Eigenverwaltung geführte Verfahren
wird damit in ein Regelinsolvenzverfahren überführt. Schiller war zuvor als
Sachwalter der Bäckerei tätig.
Hintergrund der Entscheidung ist eine vom Wirtschaftskontrolldienst (WKD)
angeordnete Schließung der Bäckerei aufgrund von Hygienemängeln. Die Produktion
ruht seit Freitag, daher sind alle 20 Filialen zwischen Lörrach, Waldshut,
Hochschwarzwald und dem Schwarzwald-Baar-Kreis geschlossen.
Der Gläubigerausschuss hat am Freitag dem Wechsel in ein Regelinsolvenzverfahren
und der dauerhaften Betriebsschließung zugestimmt. Eine Wiederaufnahme der
Produktion und der Filialen zu einem späteren Zeitpunkt ist aus finanziellen
Gründen nicht möglich. Allen rund 160 Mitarbeitern muss daher leider gekündigt
werden.
Die Bäckerei Gehri mit Sitz in Titisee-Neustadt ist seit 1959 im südlichen
Schwarzwald tätig. Mehr als sechs Jahrzehnte wurden die Backwaren nach
althergebrachten Rezepturen in handwerklicher Arbeit hergestellt. Bereits im
Sommer 2023 musste der Geschäftsbetrieb nach einer Kontrolle des Landratsamtes
vorübergehend eingestellt werden. Im Oktober 2023 folgte der Antrag auf ein
Eigenverwaltungsverfahren, Ende Dezember 2023 wurde das Verfahren eröffnet.
Die Gründe für die schlechte wirtschaftliche Lage der Gehri Hochschwarzwälder
Bauernbrotbäckerei GmbH & Co. KG sind vielschichtig. Neben den
Hygienemängeln belasteten die hohen Energie- und Materialkosten sowie die
Kaufzurückhaltung der Kunden aufgrund der Inflation das Unternehmen. Für eine
langfristige Lösung hätte das Unternehmen einen finanzstarken Investor
gebraucht. Interessenten hätte es gegeben, doch die erneute Schließung durch
den WKD hat die Hoffnungen zunichte gemacht, sagt RA Michael Winterhoff von der
Winterhoff Rechtsanwalts GmbH als Vertreter der Eigenverwaltung. „Ob die
Maßnahmen des WKD rechtmäßig waren, werden Sachverständige klären müssen. Dies
liegt nicht mehr in unserer Hand. Es ist schade um die traditionsreiche
Bäckerei, die großen Wert auf ihre Handwerkskunst gelegt habe und von ihren
Kunden allseits wertgeschätzt wurde.“
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