Knäble-Unternehmensgruppe: Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung
Vorläufige Eigenverwaltung für die vier operativ tätigen GmbHs angeordnet.
Die Knäble Unternehmensgruppe, bestehend aus den Gesellschaften Georg Knäble & Sohn KG (Biberach), Knäble Straßenbau GmbH (Biberach), Huber GmbH (Gengenbach), Ortenauer Baustoffe & Recycling GmbH (Biberach) und Walter, Tief- und Straßenbau GmbH (Offenburg-Zunsweier) hat beim Amtsgericht Offenburg -Insolvenzgericht- Anträge auf die Durchführung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt.
Das Amtsgericht Offenburg hat dem entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung für die vier operativ tätigen GmbHs angeordnet.
Zur Überwachung der Verfahren wurde Rechtsanwalt Dr. Thorsten Schleich von der Insolvenzverwalterkanzlei Schleich & Partner mit Sitz in Villingen-Schwenningen/Lahr als vorläufiger Sachwalter bestellt.
Die traditionsreiche und familiengeführte Knäble-Unternehmensgruppe wird bei der Sanierung in Eigenverwaltung durch die generalbevollmächtigten Sanierungsberater, Rechtsanwalt André Berbuer, Rechtsanwalt Basil Speier und Wirtschaftsprüfer Michael Kuhn von der auf Unternehmenssanierungen im Mittelstand spezialisierten Wirtschaftskanzlei BSK Berbuer Speier Kuhn begleitet.
Die Gruppe betreibt an mehreren Ortenauer Standorten Tief- und Straßenbauunternehmen sowie ein modernes Bitumen- und Asphaltmischwerk.
Die Löhne und Gehälter der gut 150 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind vollständig bezahlt und werden im Sanierungsverfahren durch Insolvenzgeldansprüche und eine Insolvenzgeldvorfinanzierung abgesichert. Lohn- bzw. Gehaltseinbußen sind insoweit ausgeschlossen. Betriebsschließungen sind nicht geplant. Der Geschäftsbetrieb läuft während des Sanierungsverfahrens unverändert weiter. Die Unternehmensgruppe soll saniert und auf gesünderer Basis fortgeführt werden.
Die Knäble-Unternehmensgruppe ist durch verschiedene
äußere Umstände in die Krise geraten:
Aufgrund neuer gesetzlicher
Verpflichtungen war das zuvor wirtschaftlich grundsolide Unternehmen im Jahr
2020 gezwungen, eine immense Investition in ein neues Asphaltmischwerk zu
tätigen. Diese auch im Verhältnis zur Unternehmensgröße sehr herausfordernde
Investition war alternativlos, um das Traditionsunternehmen überhaupt
weiterbetrieben zu können und so die Arbeitsplätze auch in der Zukunft zu
sichern. Hierdurch wurden nicht nur die Rücklagen der Unternehmensgruppe nahezu
aufgebraucht, sondern es wurden zudem erhebliche Schulden aufgenommen, deren
Rückführung die Liquidität der Unternehmen seitdem Monat für Monat schwer
belastet.
Die Investition in das Asphaltwerk wurde in der damals berechtigten Annahme getätigt, dass sich die solide Geschäftsentwicklung der Vorjahre positiv fortsetzt und die Investition sich daher mittelfristig amortisiert. Jedoch verschlechterte die Corona-Pandemie die Rahmenbedingungen erheblich: Infolge einer Panikreaktion vieler Mitbewerber im Tief- und Straßenbau fielen die Angebotspreise marktweit auf ein kaum rentables Niveau. Viele Mitbewerber versuchten und versuchen, sich durch wirtschaftlich ungesund niedrige Preise Aufträge zu sichern, um die Auslastung ihrer Betriebe notdürftig zu bewerkstelligen. Dies betrifft infolge der Marktgesetze auch die Knäble-Unternehmensgruppe, welche eine Vielzahl von Großaufträgen mit geringem bis negativem Deckungsbeitrag annehmen und abarbeiten musste, um bis zu einer erhofften Verbesserung der Rahmenbedingungen am Markt zu überleben. Die so bereits angespannte Lage des naturgemäß energie- und materialintensiven Unternehmens wurde jedoch durch die infolge des Ukraine-Kriegs hinzunehmenden extremen Preissteigerungen für Energie, Kraft- und Baustoffe noch verschlechtert.
Die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erforderliche "Jahrhundertinvestition" Asphaltwerk hatte in Kombination mit dem Preisrutsch auf Kunden- und der Preisexplosion auf Lieferantenseite (Energie, Kraftstoffe und Baumaterial) demnach zu einer angespannten Liquiditätssituation in der im Baugewerbe ohnehin traditionell "schwachen" zweiten Winterhälfte geführt.
Die Eigentümerfamilie hat daher beschlossen, die Unternehmensgruppe mit einem klaren Konzept und professioneller Hilfe im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens zu sanieren, um die von Kunden und Lieferanten seit mehr als einem Jahrhundert gewohnte wirtschaftliche Solidität wiederherzustellen.
Die Sanierungsspezialisten von BSK Berbuer Speier Kuhn sind sehr zuversichtlich, dass das Sanierungskonzept erfolgreich umgesetzt und die Unternehmensgruppe so auf einer gesunden Basis in die Zukunft geführt werden kann.
Der für die operative Sanierung verantwortliche Sanierungsanwalt Basil Speier dazu: "Die Unternehmensgruppe ist durch eine äußerst unglückliche Kombination negativer äußerer Umstände unverschuldet in die Krise geraten. Im Kern und vor allem im operativen Bereich ist das Unternehmen aber grundsolide und sehr leistungsfähig. Zudem sind die Auftragsbücher gut gefüllt und die Belegschaft zieht mit. Auf dieser Basis wollen wir in den nächsten Monaten gemeinsam mit der sehr verantwortungsvoll handelnden Eigentümerfamilie eine nachhaltige und belastbare Lösung für die Zukunft schaffen.
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