02.10.2019 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Keine volle Erstattung der Anzahlung von Thomas-Cook-Kunden

Insolvenzverfahren der Thomas Cook

Ein Großteil der Pauschalurlauber der insolventen deutschen Thomas Cook ist inzwischen wieder zurückgekehrt. Bitter sind die Folgen auch für Kunden, die ihre Reise wegen der Turbulenzen gar nicht erst antreten konnten.


Schlechte Nachrichten für Pauschalurlauber der deutschen Thomas Cook, die vom Reisestopp bis 31. Oktober betroffen sind: Sie können nicht mit einer vollen Erstattung des bereits gezahlten Geldes rec

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