Gutachter: Haftungsbegrenzung im Fall Thomas Cook problematisch
Gutachter des Bundestags halten die vorgeschriebene Versicherungssumme für Reiseveranstalter wie die deutsche Thomas Cook für rechtlich problematisch.
Die Mindestsumme von 110 Millionen Euro sei trotz Inflation und Wachstum des Reisemarkts seit 1993 nicht angepasst worden, schreibt der Fachbereich Europa in einer Analyse, die der Deutschen Presse
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