02.03.2010 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Keine Abfindung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

Keine Abfindung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

Eine Leistungsklage gegen den Insolvenzverwalter auf Zahlung der Abfindung aus einem nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit abgeschlossenen Sozialplan ist unzulässig. § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO hat für Sozialplanansprüche keine Bedeutung, dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 21.01.2010.


   Der Fall: Der Kläger war Arbeitnehmer der Autohaus G. GmbH, über deren Vermögen am 1. Februar 2007 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Beklagte ist zum Insolvenzverwalter be

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