Katholische Nord-Kreis Kliniken Linnich und Jülich GmbH
Katholische Nord-Kreis Kliniken Linnich und Jülich GmbH saniert sich in Eigenverwaltung - Klinikbetrieb in Jülich und Linnich läuft uneingeschränkt weiter - Versorgung der Patienten ist vollumfänglich gesichert
Die Geschäftsführung der Katholischen Nord-Kreis Kliniken Linnich und Jülich GmbH (KNK) mit Sitz in Jülich hat am 08. November 2022 beim zuständigen Amtsgericht Aachen wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Mit diesem Schritt nutzt die KNK für ihre beiden Kliniken, das St. Elisabeth-Krankenhaus Jülich und das St. Josef-Krankenhaus Linnich, die Chancen einer nachhaltigen Sanierung im Interesse der Patienten, Mitarbeiter und Gläubiger. Das Amtsgericht Aachen hat dem Antrag stattgegeben und Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth von AndresPartner zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Rechtsanwalt Dr. Kruth wird den Sanierungsprozess konstruktiv begleiten und die Geschäftsführung im Interesse der Gläubiger überwachen.
Stabiler und sicherer
Krankenhausbetrieb
Der Betrieb der beiden Krankenhäuser wird uneingeschränkt fortgeführt. Die medizinische, therapeutische und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten ist vollumfänglich gesichert. Alle laufenden sowie geplanten Operationen und Therapien werden an beiden Krankenhäusern wie bisher weiter durchgeführt. Auch die umfassende Notfallversorgung ist in beiden Kliniken sichergestellt.
Löhne und Gehälter gesichert
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Häuser wurden am Vormittag in Betriebsversammlungen über den Antrag auf Eigenverwaltung sowie über die weiteren Schritte informiert. Die Löhne und Gehälter der insgesamt rund 680 Beschäftigten beider Kliniken sind über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit für die Monate November 2022 bis einschließlich Januar 2023 gesichert.
Medizinische Versorgung der
Regionen sicher
Bei der Eigenverwaltung bleibt
die Geschäftsführung im Amt und ist weiterhin handlungs- und weisungsbefugt.
Die Geschäftsführerin Julia Disselborg wird während des Verfahrens von den
Sanierungsexperten Rechtsanwalt Dr. Mark Boddenberg und dem Wirtschaftsjuristen
Michael Schütte (LLM) von der Kanzlei ECKERT Rechtsanwälte als
Generalhandlungsbevollmächtigte beraten und unterstützt. „Die Sicherheit der
uns anvertrauten Patientinnen und Patienten hat für uns höchste Priorität. Die
medizinische Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in Jülich, Linnich und in
den angrenzenden Regionen ist - ungeachtet des Eigenverwaltungsverfahrens der
KNK - sichergestellt“, sagt Geschäftsführerin Disselborg.
Prüfung aller Handlungsoptionen für Fortführung
„Ziel des Eigenverwaltungsverfahren ist es, den Klinikbetrieb sowohl im St.
Elisabeth-Krankenhaus in Jülich als auch im St. Josef-Krankenhaus in Linnich zu
stabilisieren, fortzuführen und die Arbeitsplätze zu erhalten“, sagt Dr. Mark
Boddenberg, Generalhandlungsbevollmächtigter der KNK. „Hierzu werden wir
gemeinsam mit dem vorläufigen Sachwalter alle in Frage kommenden
Sanierungsoptionen ausloten und Zukunftslösungen erarbeiten“, so Dr. Boddenberg
weiter. Das Eigenverwaltungsverfahren böte hierfür den geeigneten rechtlichen
Rahmen.
Gründe für Antrag auf
Eigenverwaltung
Die beiden Kliniken sind seit vielen Jahren defizitär, da sie im Vergleich mit der hohen Dichte von konkurrierenden Akut-Krankenhäusern in der Region über keine ausreichende Auslastung verfügen. Eine mittel- und langfristige ausreichende Auslastung mit Patienten ist aber zwingend erforderlich, um wirtschaftlich erfolgreich im Markt agieren zu können. Zudem haben sowohl das St. Elisabeth-Krankenhaus in Jülich als auch das St. Josef-Krankenhaus in Linnich als kleinere Krankenhäuser mit geringerem medizinischen Leistungsspektrum im Vergleich zu den größeren Mitbewerbern erhebliche Wettbewerbsnachteile. Die Folge ist: Bürger aus der Region lassen sich mehr in anderen regional umliegenden Krankenhäusern behandeln.
Hohe Energiepreise und
Investitionsbedarf
Die baulichen Strukturen der Klinikstandorte in Jülich und Linnich sind veraltet und entsprechen nicht dem aktuellen Standard moderner Kliniken. Perspektivisch sind aufgrund des erheblichen Investitionsstaus aus der Vergangenheit hohe Investitionen zur Steigerung der Attraktivität sowie der medizinischen Leistungsbereiche erforderlich. Der dramatische Anstieg der Energiepreise seit Beginn des Jahres und die steigenden Sachkosten im Klinikgeschäft hatten den Liquiditätsbedarf deutlich erhöht und die wirtschaftliche Schieflage verschärft.
Kliniken trotz finanzieller
Zuwendungen und Sanierungsmaßnahmen defizitär
Die Josefs-Gesellschaft (JG) als Mehrheitsgesellschafter der KNK hatte bereits zuvor über Jahre versucht, die beiden Kliniken durch gezielte Unterstützungsmaßnahmen zu stabilisieren und profitabel aufzustellen. Obwohl die JG-Gruppe seit dem Erwerb der beiden Häuser Mitte 2019 erhebliche finanzielle Zuwendungen in Höhe von mehr als 10 Mio. € zur Restrukturierung sowie zum Erhalt der Arbeitsplätze investiert hatte, führte dies nicht zum Erfolg. Trotz beträchtlicher finanzieller Unterstützungsmaßnahmen hatte sich keine nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ergeben. Nun soll im Zuge des gerichtlichen Sanierungsverfahrens die Fortführung der beiden Kliniken sowie der Erhalt der Arbeitsplätze gelingen.
Über die Katholische
Nord-Kreis Kliniken Linnich und Jülich GmbH (KNK)
Die KNK ist eine Beteiligungsgesellschaft der Caritas Trägergesellschaft West gGmbH (ctw). Das St. Elisabeth-Krankenhaus in Jülich wurde im Jahr 2009 von den Maltesern übernommen und als selbstständige Beteiligungsgesellschaft innerhalb der Konzernstruktur der ctw geführt. Im Jahr 2017 wurde das rechtlich unselbstständige St. Josef-Krankenhaus Linnich aus der ctw auf die damalige St. Elisabeth-Krankenhaus gGmbH ausgegliedert und in KNK umfirmiert. Seit diesem Zeitpunkt werden die beiden Kliniken durch die KNK als Trägergesellschaft geführt.
Im Jahr 2019 haben die
Josefs-Gesellschaft gGmbH (JG) und der Caritasverband für das Bistum Aachen
(DiCV) 100 Prozent der Geschäftsanteile an der ctw erworben. Die JG ist mit
einem Geschäftsanteil von 93 Prozent Mehrheitsgesellschafter der ctw. Als
Minderheitsgesellschafter hält der DiCV 7 Prozent der Gesellschaftsanteile.
Über die Kanzlei ECKERT Rechtsanwälte
Generalhandlungsbevollmächtigte
Rechtsanwalt Dr. Mark Boddenberg
ECKERT Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
geschäftsansässig Kreuzstraße 45b, 52351 Düren
Wirtschaftsjurist Michael Schütte LL.M.
ECKERT Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Geschäftsansässig Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover
Über
AndresPartner Rechtsanwälte
Die Kanzlei AndresPartner gehört zu den führenden
Restrukturierungs- und Insolvenzverwalterkanzleien in Deutschland. Die Partner
der Kanzlei, darunter Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Dr. Claus-Peter Kruth,
werden von verschiedenen Insolvenzgerichten mit Schwerpunkt in
Nordrhein-Westfalen als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt. Zu den von
der Kanzlei bearbeiteten Verfahren gehören u.a. die des Telekommunikationsdienstleisters
Telba AG, der Photon Power AG, des Automobilzulieferers Durocas GmbH, des
Maschinenbauers Saurer Spinning Solutions sowie der C 3 Kliniken-Gruppe.
Vorläufer Sachwalter
Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth
Fachanwalt für Steuerrecht sowie Insolvenz- und Sanierungsrecht; AndresPartner Rechtsanwälte
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