02.06.2023 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Kanzlei ECKERT begleitet Klinikum Bad Bramstedt GmbH im Schutzschirmverfahren

Klinikum Bad Bramstedt geht unter den Insolvenz-Schutzschirm

Antragstellung beim Amtsgericht Neumünster


Am heutigen Tag hat die Klinikum Bad Bramstedt GmbH bei dem zuständigen Amtsgericht Neumünster einen Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Die Kanzlei ECKERT wird das Unternehmen in diesem Rahmen begleiten. Die Entscheidung wurde in einer Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung am 24. Mai 2023 getroffen und soll das bereits seit geraumer Zeit wirtschaftlich angeschlagene Klinikum in Schleswig-Holstein durch eine Sanierung bei laufendem Betrieb finanziell wieder auf Kurs bringen und zukunftssicher aufstellen.

Die Klinikum Bad Bramstedt GmbH versucht bereits seit Anfang 2020, ihrer Liquiditätsschwäche entgegenzuwirken – Anfang April 2023 scheiterte so beispielsweise der Versuch des Haupteigentümers, der Deutschen Rentenversicherung Nord, seine Gesellschaftsanteile zu verkaufen. Zuvor hatte man schon im Rahmen eines erfolglos gebliebenen Markterkundungs- und eines Bieterverfahrens nach Geldern bzw. nach Geldgebern gesucht. Gründe für die defizitäre Lage des Unternehmens sind neben massiven Umsatzeinbußen während der Corona-Pandemie und den zugehörigen Lockdowns, die in wirtschaftlich wichtigen Bereichen zu stark verringertem Patientenaufkommen führten, auch die erheblichen Kostensteigerungen für Personal, Material und Energie im Klinikbereich, sodass die Entscheidung für die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens letztlich alternativlos war.

Die Sanierungsexperten der Kanzlei ECKERT werden nun die Durchführung des Schutzschirmverfahrens von Beginn an vor Ort intensiv begleiten. Das Team setzt sich insbesondere zusammen aus Gründungspartner und Namensgeber der Kanzlei, Dr. Rainer Eckert, sowie aus Dr. Stefanie Zulauf, Michael Schütte und Dorit Aurich und bietet mit seiner interdisziplinären Expertise und langjährigen Erfahrung im Bereich Insolvenz- und Sanierungsrecht wie Restrukturierung und Unternehmensplanung im Gesundheitssektor optimales Knowhow für das Gelingen der Neuaufstellung der Klinikum Bad Bramstedt GmbH.

Dr. Rainer Eckert, der gemeinsam mit Michael Schütte Generalhandlungsbevollmächtigter im Verfahren sein wird, sagt: „Unser standortübergreifendes Beraterteam hat langjährige Erfahrung in verschiedensten Branchen, insbesondere im Bereich der Kliniksanierung. Ich bin daher zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, die Sanierung der Klinikum Bad Bramstedt GmbH im Rahmen des Schutzschirmverfahrens bei laufendem Betrieb erfolgreich durchzuführen und für das Unternehmen und seine Mitarbeiter eine wirtschaftlich nachhaltige und zukunftstaugliche Lösung zu finden.“

„Die Rahmenbedingungen für Krankenhäuser sind aktuell herausfordernd, viele Klinikunternehmen sehen sich vor finanziellen Problemen. Die kommende Zeit werden wir nutzen, im Rahmen eines Sanierungskonzeptes ein tragfähiges Ergebnis zu entwickeln und so die Klinikum Bad Bramstedt GmbH neu aufzustellen. Der Restrukturierungsprozess ist erfahrungsgemäß herausfordernd – am Ende wird das Unternehmen aber erfolgreich gestärkt in die Zukunft blicken können“, sagt auch Michael Schütte, Wirtschaftsjurist und Generalhandlungsbevollmächtigter.

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus bestellt.

Die Klinikum Bad Bramstedt GmbH ist ein gemeinnütziger Konzern mit drei Standorten in Schleswig-Holstein und Hamburg mit insgesamt 1.000 Mitarbeitern. Die Gesellschafter sind die Deutsche Rentenversicherung Nord, das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und die Stadt Bad Bramstedt. Das Klinikum vereint elf Fachkliniken unter einem Dach. Jährlich lassen sich über 13.000 Patienten im Klinikum behandeln – davon etwa 7.000 im Rehabilitationsbereich und 6.000 im Klinikbereich. Insgesamt umfasst das Klinikum 146 Krankenhaus- und 450 Rehabilitationsbetten. Die Klinikum Bad Bramstedt GmbH unterhält zudem drei Tochtergesellschaften: eine Servicegesellschaft, das „RehaCentrum Hamburg“ und ein MVZ. Der Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens erstreckt sich aktuell nicht auf diese Tochtergesellschaften.

Die Geschäftsführung der Klinikum Bad Bramstedt GmbH hat bereits vorbereitende Maßnahmen eingeleitet, um ein Zukunftskonzept zu entwickeln und dieses auf seine Umsetzbarkeit prüfen zu lassen. Auf dieser Basis wird das erfahrene Restrukturierungsteam der Kanzlei ECKERT nun in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung innerhalb der kommenden Wochen ein finanzierbares und nachhaltiges Restrukturierungs- und Sanierungskonzept entwickeln und dieses mit dem (vorläufigen) Gläubigerausschuss abstimmen, um zeitnah eine zukunftstaugliche Lösung für das Unternehmen und seine Mitarbeiter zu finden.

Für Patienten und Bewohner der Region besteht kein Grund zur Sorge: Der Klinikbetrieb läuft in gewohntem Umfang weiter, sowohl die ambulante als auch die stationäre medizinische und rehabilitative Versorgung ist uneingeschränkt sichergestellt. Auch die Gehälter und Löhne der Mitarbeitenden der Klinikum Bad Bramstedt GmbH werden im Rahmen des Verfahrens mit der Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit weiter finanziert.


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