06.12.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Jugendhilfe Let’s go hat Eigenverwaltung erfolgreich beendet

Jugendhilfe Let’s go (Brilon) hat Eigenverwaltung erfolgreich beendet

Betreuungsangebote, Verwaltungsabläufe und Strukturen angepasst


Das Eigenverwaltungsverfahren des Vereins Let’s Go! aus Brilon (Hochsauerland) ist vom Amtsgericht Arnsberg aufgehoben worden. Damit ist die im Oktober 2017 begonnene Sanierung des Vereins erfolgreich beendet. Durch das Sanierungsverfahren konnten rund 230 Arbeitsplätze gerettet werden. Der Verein ist mit der Verfahrensaufhebung erfolgreich saniert und entschuldet.


Pädagogen, Therapeuten und Mitarbeiter kümmern sich in den knapp 40 Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Hessen sowie in zwei Auslandsstandorten um traumatisierte Kinder und Jugendliche. Obwohl die tiergestützte Pädagogik von den Jugendämtern stark nachgefragt wird und die Wartelisten für freiwerdende Plätze immer länger werden, war der Trägerverein aus Brilon in finanzielle Schwierigkeiten geraten.


„Der Verein hat in seiner kurzen zehnjährigen Geschichte einen enormen Zuwachs erfahren. Heute betreuen wir fast viermal so viele Jugendliche wie in unserer Anfangsphase. Während wir die Betreuungsplätze immer weiter ausgebaut haben, sind allerdings unsere Verwaltungsabläufe und Strukturen nicht mitgewachsen. Das hatte uns eingeholt. Mit dem Eigenverwaltungsverfahren haben wir uns neu strukturieren können und die Finanzierung auf eine solide Basis gestellt“, erklärt Let’s Go! -Vorstand Helga Senger.


Mit der Eigenverwaltung nutzte der Verein eine Sanierungsmöglichkeit, die erst seit 2012 zur Verfügung steht. Das Ziel des Verfahrens ist die Fortführung des Vereins. Deshalb blieb die unternehmerische Verantwortung beim Vorstand, der den Sanierungsprozess selbstständig durchführte. Während des Verfahrens wurde die pädagogische Arbeit unverändert weitergeführt.


Die Jugendhilfe hatte nach der Antragstellung zusammen mit dem Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp (Düsseldorf) ein tragfähiges Sanierungskonzept entwickelt, dem das Gericht und die Gläubiger zustimmten. Darüber hinaus unterstützte Buchalik Brömmekamp das Unternehmen in allen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen. Während des Verfahrens ergänzte der Sanierungsexperte Tim Langstädtler von der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp den Vorstand.


Alle pädagogischen Einrichtungen blieben während des Verfahrens unverändert geöffnet und das Betreuungsangebot war durchgehend sichergestellt. „Zunächst wurden die unrentablen Leistungen auf den Prüfstand gestellt und diese Fit für die Zukunft gemacht. In diesem Zusammenhang wurde auch der Umfang der tiergestützten Pädagogik an die Anzahl der betreuten Kinder angepasst. Außerdem wird der Vorstand zukünftig durch einen neu gewählten Aufsichtsrat unterstützt“, erläutert Sanierungsexperte Tim Langstädtler die wesentlichen Sanierungsmaßnahmen.


„Let’s go! hat das Instrument der Eigenverwaltung intensiv genutzt, um den Verein wieder auf die Erfolgsspur zu bringen. Ich sehe eine gute Zukunft für die weitere soziale Arbeit“, so der ehemalige Sachwalter und Rechtsanwalt Dr. Schulte-Kaubrügger. Schulte-Kaubrügger ist Partner der Kanzlei White & Case aus Arnsberg. Als Sachwalter übernahm er die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Vereins zu prüfen und den Vorstand zu überwachen.


„Unser Entschluss, im Herbst 2017 mit umfassender Unterstützung des Beratungsunternehmens Buchalik Brömmekamp den Verein durch ein Eigenverwaltungsverfahren zu sanieren, war vollkommen richtig. Unser Dank gilt allen Beteiligten, die an die Zukunft des Vereins geglaubt haben und mit uns diesen Weg gegangen sind“, erklärt Vereinsvorstand Bernhard Fladung.


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