Jede fünfte Schuldnerberatung außergerichtlich erfolgreich
Von den circa 260 000 Beratungsfällen, die im Jahr 2017 von Schuldnerberatungsstellen in Deutschland abgeschlossen wurden, konnte in jedem fünften Fall (20 %) eine außergerichtliche Regulierung der Schuldensituation erreicht werden.
Im Falle einer außergerichtlichen Regulierung gelingt es dem Schuldner, unterstützt oder vertreten durch eine Schuldnerberatungsstelle, sich mit den Gläubigern auf einen Modus der Schuldenbereinigung zu einigen. Dies kann in Form einer Stundung, Reduzierung oder dem gänzlichen Fallenlassen der Forderungen geschehen. Hierdurch wird der für beide Seiten häufig aufwändige Gang vor Gericht vermieden.
In gut der Hälfte der beendeten Beratungsverfahren erfolgte im Jahr 2017 eine gerichtliche Regulierung der Schulden. Dabei dominierten mit 44 % die Verbraucherinsolvenzverfahren. Im Zuge eines Regelinsolvenzverfahrens, welches bei Selbstständigen zur Anwendung kommt, wurden 6 % der Fälle abgeschlossen und 2 % wurden anhand eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans geregelt.
In einigen Fällen waren die Bemühungen der Schuldnerberatungsstellen allerdings auch nicht erfolgreich. So endeten 23 % der im Jahr 2017 beendeten Beratungen mit einem Abbruch entweder durch den Beratenen oder den Berater. In 5 % der Fälle wurden die Klienten an eine andere Beratungsstelle weitervermittelt. Dies muss allerdings nicht zwangsläufig einen negativen Grund haben. Beispielsweise kann auch ein Umzug der beratenen Person hierfür ursächlich sein.
Art der Beendigung | Anteil an beendeten Verfahren |
---|---|
in % | |
Schulden außergerichtlich reguliert | 20 |
Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan | 2 |
Verbraucherinsolvenzverfahren | 44 |
Regelinsolvenzverfahren | 6 |
Weitervermittlung an andere Beratungsstelle | 5 |
Abbruch der Beratung | 23 |
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